Vorgehensweise




Informationen und Austausch zwischen Anlegern der Lignum AG

Vorgehensweise

Beitragvon Waldemar » Sa 28. Mai 2016, 23:43

Guten Abend,
wir haben Verträge bei Hr. Hick abgeschlossen. Noch im März fragte er mich bei einem Telefonat, ob ich nicht einen weiteren Vertrag abschließen möchte...
Wir halten es auch für fraglich, in diese AIL einzutreten. In einem Beitrag haben wir gelesen, dass Hr. Hick nur die Berechtigung hat, Versicherungen zu vermitteln. Uns würde interessieren, ob diesbezüglich gegen Hr. Hick etwas unternommen wurde.
Waldemar
 
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von Anzeige » Sa 28. Mai 2016, 23:43

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Re: Vorgehensweise

Beitragvon Insider » So 29. Mai 2016, 16:53

Waldemar hat geschrieben:
> Guten Abend,
> wir haben Verträge bei Hr. Hick abgeschlossen. Noch im März fragte er mich bei einem
> Telefonat, ob ich nicht einen weiteren Vertrag abschließen möchte...
> Wir halten es auch für fraglich, in diese AIL einzutreten. In einem Beitrag haben
> wir gelesen, dass Hr. Hick nur die Berechtigung hat, Versicherungen zu vermitteln.
> Uns würde interessieren, ob diesbezüglich gegen Hr. Hick etwas unternommen wurde.

Dass Herr Hick noch im März bei Ihnen weitere Abschlüsse platzieren wollte, obwohl ihm bewusst war, dass die LIGNUM in finanziellen Schwierigkeiten steckte (denn laut kmi-Interview, hatte er selbst offene Provisions-Forderungen), spricht nicht gerade dafür mit Anlegergeldern verantwortungsvoll umzugehen. Bei dem, was nach und nach offensichtlich wird, ist zu vermuten, dass er in Kürze genug damit zu tun haben wird, seine eigenen Firmen und Finanzen zu sanieren.

Bezüglich Herrn Hicks fehlender Erlaubnis ist zu sagen, dass er sich grundsätzlich anscheinend auf Anlageformen konzentrierte, die zumindest bis zum im Kraft treten des Kleinanlegerschutzgesetzes (https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinanlegerschutzgesetz) keiner Erlaubnis bedurften. Allerdings kann es durchaus sein, dass Herr Hick sich bei der ein oder anderen Anlage möglicherweise auch täuschte und sich nach Überprüfung durch eine Behörde oder eines Anwaltes eine andere Rechtsauffasung ergibt.

In jedem Falle wäre zu überprüfen, was er Ihnen im März 2016 vermitteln wollte, denn spätestens seit 15. Oktober 2015 hätte praktisch für jedes Anlagegeschäft eine Genehmigung vorliegen müssen: http://www.heilbronn.ihk.de/dachmarken/ihkhnunternehmen/idNews-2455.aspx
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