Totalverlust hat geschrieben:Wir haben den Brief noch nicht. Interessant welch unterschiedliche Zahlen bezüglich Anleger/Verträge so im Netz auftauchen.
Um die Zahl der Beitritte bewerten zu können wäre eine Gesamtzahl der Anleger angebracht. Bei den so oft genannten 5000 wären 1000 wenig. Es gibt aber mittlerweile viele andere Zahlen über Anleger/Verträge und da könnten 1000 schon viel sein.
Ich hoffe das der Insolvenzverwalter über die Zahl der Anleger/Gläubiger aufklärt.
Man ladet erneut zum Beitritt ein oder ? Ist der Beitrag noch der gleiche und gibt es irgendwelche Fristen ?
pusteblume1 hat geschrieben:Hallo,
habe heute Post von der Anlieger-Interessenvertretung bekommen und bin erstmal platt.
Besser auf Post vom Insolvenzverwalter warten? Klingt so - bin froh über jede weitere reale Info, was tun.
Danke!
lignum-anleger hat geschrieben:Hallo,
ich habe nun auch Post von der AIG erhalten. Scheint nun voran zu gehen.
Wichtig für mich ist, dass die AIG Lignum sanieren will und damit den Schaden gering halten will. Die übrigen Interessenvertretungen von Rechtsanwälten haben dagegen ausschließlich Schadenersatzsansprüche als Ziel.
theoG hat geschrieben:Interessanter Artikel auf Anwalt.de vom 26.5. Überschrift: Anwälte nehmen Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch
LignumInvestor hat geschrieben:Weil dies hier und im Schreiben thematisiert wurde, möchte ich auf in diesem Forum darauf hinweisen, dass Klagen gegen das BaFin zu 100% aussichtslos sind, selbst wenn das BaFin Fehler gemacht hätte, was ich persönlich zudem ausschließe.
FINANZTEST von Stiftung Warentest veröffentlichte in der aktuellen Ausgabe einen Artikel "Wie eine Anwaltskanzlei geschädigte Anleger täuscht":
www.test.de/Anlegerklagen-Wie-eine-Anwaltskanzlei-geschaedigte-Anleger-taeuscht-5015951-0
In der Unterzeile des Artikels stehen die für uns Lignum Geschädigte folgende wichtige Sätze:
"Anwälte werben oft bei geschädigten Anlegern um Mandate. Manche Vorschläge sind aber sinnlos. So suggerierte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte etlichen Geschädigten, sie könnten ihren Schaden vom Staat ersetzt bekommen, weil die Finanzaufsichtsbehörde versagt habe.
Doch der Gesetzgeber hat eine Haftung der Behörde gegenüber Anlegern ausgeschlossen, sogar wenn sie tatsächlich Fehler gemacht hat."
Klagen gegen das BaFin sind also vollkommen aussichtslos ! Dies wurde zudem vom BGH und EuGH bestätigt.
theoG hat geschrieben:Sicher ist das hauptsächlich der Internetauftritt und somit Werbung für eine Anwaltskanzlei. Aber der von mir benannte Artikel, den ich über Google gefunden habe, birgt m.E. wichtige Informationen in Sachen Lignum.
Mara hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich lese seit einiger Zeit mit und sage erstmal dankeschön für die vielen Informationen, die schon zusammengetragen wurden.
Auch mich hat das Schreiben von AIL vom 25.5. erreicht. Nach der Lektüre habe ich Zweifel bekommen und frage mich:
Müssen Anleger, die sich nicht von der AIL vertreten lassen, mit Nachteilen im Vergleich zu AIL-Mitgliedern rechnen?
Oder kann die AIL ohnehin nicht mehr erreichen als das, was der Insolvenzverwalter ohnehin allen anbieten wird (so es denn irgendetwas zu verteilen gibt)?
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