Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen




Informationen und Austausch zwischen Anlegern der Lignum AG

Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Fr 22. Apr 2016, 11:32

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

auf diesem Wege möchte ich Kontakte zu Anlegern der insolventen Lignum AG pflegen, Informationen sammeln und austauschen. Nach und nach sollen verschiedene Themen geöffnet werden.

Es stellen sich so viele Fragen:

Warum finde ich keine Stellungnahme auf der Webseite der Lignum AG?
Hat die Lignum AG schlecht gewirtschaftet sodaß mit den bisher angelegten Beträgen die Aufforstungen nicht weiter betreut werden können?
Wie ließe sich begründen das die BaFin mit ihrer Forderung nach Korrektur des Firmenprospektes (so die Information am BaFin Verbrauchertelefon) schuld an der Firmeninsolvenz ist?
Das Verbraucherschutzforum Berlin schreibt hingegen die BaFin habe die Rückabwicklung der Kapitalanlage angeordnet - Auf Grund dessen die Insolvenz - Was ist richtig?
Sind die Baumpflanzungen in Bulgarien real vorhanden - wer hat sie schon einmal besucht?
Wie kann ermöglicht werden das die Bäume weiterhin gepflegt und gesichert werden um dann in Jahren noch Erträge ernten zu können?
Was wird der Insolvenzverwalter tun - die Konkursmasse ausverkaufen, die Bäume sind noch nicht erntefähig? Oder kann ein Konzept zur Erhaltung des Betriebes gefahren werden?
Ist es sinnvoll sich einer "Anleger Interessenvertretung LIGNUM" anzuschliessen welche von Lignum-Finanzberatern selbst initiert wurde?
Oder eher gegen die Finanzberater und die Lignum AG Schadensersatzansprüche stellen?

Bitte beteiligen Sie sich in diesem Forum für die Möglichkeit sich zusammenzuschliessen.

Sabine Jansen am 22.04.2016
sjansen
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von Anzeige » Fr 22. Apr 2016, 11:32

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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Gast » Sa 23. Apr 2016, 00:31

Sieht mir ähnlich aus wie unser Erbstück „Prokon“ … .
Zum Vorgehen: abwarten u. nur noch Wasser trinken. Im Ernst: Die sog. Spezialadvokaten, die dafür viel besser Werbung machen als ich kleiner Normalanwalt, deuten jeweils schon alles richtig an, nur dass am Ende eigentlich nix rauskommt, jedenfalls auch nicht mehr als die Insolvenzquote. Aber wenn man viele Anleger-Mandate bekommt, lohnt sich das – für den Anwalt. Es läuft ja dann x-mal gleich, aber alles kann einzeln abgerechnet werden. Ich habe ab und zu solche Verfahren nur einzeln oder drei bis neun, das ist dann ziemlich viel Arbeit u. Aufwand u. lohnt nicht wirklich. Vermutlich kann man hier auch wieder argumentieren, man sei als Kunde nicht richtig auf die Risiken hingewiesen worden, um dann zu versuchen, die Urheber in die persönliche Haftung zu bekommen. Aber das ist dann mehr theoretisch. Zum einen ist das zu prüfen schon die Pflicht des Insolvenzverwalters, d.h. der einzelne muss erstmal das Verfahren abwarten. Zum anderen sind die Urheber offiziell schnell pleite, wenn ein- bis zweitausend Anleger sie verklagen. Dann kriegt man auch nix mehr. Alles Mist.

Jedenfalls nichts mehr dort einzahlen! – Lass uns mal weiter im Internet beobachten. Irgendwann kommt voraussichtlich Post vom Insolvenzverwalter, wie es weitergeht. Dann können wir noch entscheiden, ob wir mit Rechtsschutz im Rücken ein bisschen mit verdienen u. in der Eisdiele ausgeben. Bei Prokon übrigens rechnet man inzwischen immerhin „nur“ mit ca. 40 % Verlust des Ursprungskapitals. Der dortige Verwalter hat das Verfahren in sensationeller Kürze durchgeführt u. letzten Sommer schon abgeschlossen. Zur Zeit formiert sich daraus ein „normales“ Unternehmen, das nach und nach an den Markt geht, um erneute Spekulationen zu vermeiden. Könnte klappen u. wäre vielleicht auch ein Modell für eure Kiste.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Gast » So 24. Apr 2016, 15:01

Hallo Zusammen,

schön das es dieses Forum gibt, auch wenn der Anlass alles andere als schön ist. Ich wollte eigentlich eine Gruppe von Anlegern bei Facebook gründen, aber nun gibts ja dieses Forum. Man kann nur hoffen das sich viele Betroffene hier einfinden und ein guter Austausch stattfindet.

Was ich gehört habe ist das bereits eine Anleger-Interessengemeinschaft gegründet worden ist, die bereits eine Anwaltskanzlei beauftragt hat. Denke natürlich schon das es sinnvoll ist das ganze schon alleine wegen den Kosten zu bündeln.

Ich bin gespannt was sich tut !
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » So 24. Apr 2016, 16:38

Gast hat geschrieben:Hallo Zusammen,

schön das es dieses Forum gibt, auch wenn der Anlass alles andere als schön ist. Ich wollte eigentlich eine Gruppe von Anlegern bei Facebook gründen, aber nun gibts ja dieses Forum. Man kann nur hoffen das sich viele Betroffene hier einfinden und ein guter Austausch stattfindet.

Was ich gehört habe ist das bereits eine Anleger-Interessengemeinschaft gegründet worden ist, die bereits eine Anwaltskanzlei beauftragt hat. Denke natürlich schon das es sinnvoll ist das ganze schon alleine wegen den Kosten zu bündeln.

Ich bin gespannt was sich tut !


Ich freue mich über den Kontakt - eine Facebook-Gruppe zusätzlich finde ich ist eine sehr gute Idee! Facebook ist für schnellen Informationsfluss gut geeignet - ein Forum mehr zum Austausch und zum nachlesen.

Was die mir bisher bekannte "Interessensgemeinschaft" angeht: Sie ist von der Lignum AG bzw. von den Anlagevermittlern gegründet. Das kann eine gute Sache sein. Kann aber auch sein das sie nicht unbedingt in erster Linie die Interessen der Anleger vertreten. Vielleicht zunächst einmal ihre eigenen Interessen. Oder kennen Sie eine weitere Interessengemeinschaft?

Viele Grüße - Sabine Jansen
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Berliner » Di 26. Apr 2016, 17:29

Ich habe heute von der Interessenvertretung Lignum Post bekommen und bin so auf die Insolvenz aufmerksam geworden. Ich möchte gerne wissen was ich jetzt als erstes machen muss, weil ich absolut mit solchen Pleiten keine Erfahrung habe. Diese "Geldanlage" habe ich von einem Finanzberater bekommen, soll ich den erstmal belagern? Danke für eure Hilfe schon mal im voraus.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Di 26. Apr 2016, 18:09

Berliner hat geschrieben:Ich habe heute von der Interessenvertretung Lignum Post bekommen und bin so auf die Insolvenz aufmerksam geworden. Ich möchte gerne wissen was ich jetzt als erstes machen muss, weil ich absolut mit solchen Pleiten keine Erfahrung habe. Diese "Geldanlage" habe ich von einem Finanzberater bekommen, soll ich den erstmal belagern? Danke für eure Hilfe schon mal im voraus.


Lieber Berliner, jetzt ist Zeit drüber zu schlafen und Informationen einzuholen. Wenn Sie sich im Forum - oben rechts - mit E-Mail und Namen registrieren können wir Kontakt aufnehmen.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon RolandJ » Mi 27. Apr 2016, 00:39

Weiß jemand, wer als Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist? Ich habe noch nichts über den Insolvenzverwalter in Erfahrung bringen können.

Roland Jannermann am 27.4.2016
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Mi 27. Apr 2016, 06:28

RolandJ hat geschrieben:Weiß jemand, wer als Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist? Ich habe noch nichts über den Insolvenzverwalter in Erfahrung bringen können.

Roland Jannermann am 27.4.2016


Ich habe am 22.04. via Fax beim Amtsgericht Charlottenburg um Angabe des Insolvenzverwalters gebeten. Bisher habe ich noch keine Antwort - wird sicher bald eintreffen. Mein Anlagevermittler erklärte mir das ein sog. "Sachwalter" eingesetzt ist. - Sabine Jansen
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon olam » Mi 27. Apr 2016, 06:59

Hallo liebe Betroffenen. Ich habe auch erst gestern, 26.04.2016 von der Insolvenz gehört.
Ich bin von Anfang an dabei. Es wurde seitens Lignum nie über den Stand der Anlage informiert.
Und jetzt das...
Macht es in euren Augen Sinn sich der von Lignum gegründeten Interessengemeinschaft anzuschließen? (Und dort auch wieder was einzuzahlen...)
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon theoG » Mi 27. Apr 2016, 11:10

Hallo!

Habe auch eine kleine Summe bei Lignum investiert und telefonisch vom Vermittler von der Insolvenz erfahren. Heute kam der Brief der "Interessengemeinschaft". Bin mir noch nicht klar darüber, ob ich das Vertretungsangebot annehmen soll oder einfach auf die Quote des Insolvenzverwalters warten soll. Man soll 124 Euro bezahlen und wird vertreten. Bis 31.12.2016. Ich fürchte, bis dahin wird noch gar nichts geregelt sein, sodass mit weiteren Vertretungskosten zu rechnen ist. Der Sinn einer solchen Gemeinschaft ist mir noch nicht klar; irgendwann kriegt man doch Post vom Insolvenzverwalter, dann herrscht lange Zeit Ruhe und irgendwann werden die Quoten bekanntgegeben. Für Kleinanleger meistens Totalverlust. Also wozu noch gutes Geld hinterherwerfen? Werde in Ruhe darüber nachdenken.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon HS2008 » Mi 27. Apr 2016, 17:54

Hallo,
ich bin ebenfalls betroffen, habe das Lignum-Schreiben erhalten und bedanke mich schon mal für die Einrichtung des Forums zum Informationsaustausch. Thematisch bewege ich mich da sehr auf Neuland, werde aber relevante Informationen an dieser Stelle gerne teilen, sowie ich durch weitere Quellen irgendetwas Nützliches erfahren kann.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Elke » Mi 27. Apr 2016, 20:27

Hallo,
Genau das sind auch meine Fragen.
Interessengemeinschaft von Lignum beitreten, abwarten oder Rechtsanwalt beauftragen?
Noch mehr Geld investieren und gar nichts mehr bekommen?
oder Finanzdienstleister verklagen?
Was kann ich tun, was soll ich tun? Was muss ich tun um meine Rechte zu schützen?
Welche Folgen kann das haben, wenn ich z.B. meinen Pflichten als Grundstücksbesitzer in Bulgarien nicht nach komme?

Danke
Elke
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Gast » Mi 27. Apr 2016, 21:05

Ich habe die Unterlagen der Anleger-Interessengemeinschaft noch nicht bekommen. Aber wenn ich es richtig verstanden habe wurde die nicht von Lignum selbst, sondern von den Vertriebspartner ins Leben gerufen. Sind also wohl primär Finanzberater. Diese haben wohl auch schon eine Anwaltskanzlei beauftragt. Was zu zahlen wäre, wären wohl anteilige Anwaltskosten um die Forderungen geltend zu machen usw. Von einer von Lignum selbst gegründeten Interessengemeinschaft in die man wieder was einzahlen soll habe ich noch nichts gehört.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AMueller » Do 28. Apr 2016, 08:26

Hallo,

ich habe nun noch keinen Brief von LIGNUM bekommen und kann das Angebot der Lignum Interessengemeinschaft noch nicht einschätzen. Falls es aber so ist, dass die Waldbestände tatsächlich vollständig und in gut bewirtschafteter Form existieren, ist es wichtig den laufenden Forstwirtschaftsbetrieb vor Ort aufrecht zu erhalten. Dadurch würde die Möglichkeit einer zukünftigen, anteiligen Auszahlung des eingesetzten Betrages bestehen. Falls aber finanz- und forstwirtschaftlich schlecht gearbeitet wurde, bleibt wohl nur die gemeinschaftliche, anwaltliche Interessenvertretung. Falls also schon jemand tatsächlich in Bulgarien war und die Wälder in Augenschein nehmen konnte - Bitte melden!

Danke!
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon theoG » Do 28. Apr 2016, 08:50

Ein richtig offizielles Schreiben von Lignum habe ich auch nicht erhalten. Nur den aufgeregten Anruf des Vermittlers, der mir die Insolvenz und die Interessengemeinschaft ankündigte.

Habe mich an die Verbraucherzentrale gewandt, die mir mitteilte, dass Anleger in solchen Fällen in den nächsten Wochen von einer Vielzahl von Anwälten und Interessengemeinschaften angeschrieben werden. Und tatsächlich habe ich im Internet unter dem Stichwort "Lignum Insolvenz" auf Anhieb zwei weitere Lignum - Interessengemeinschaften gefunden.

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale stehen Anlegern diese Wege zur Verfügung:

Interessengemeinschaft beitreten (Kosten und Ausgang ungewiss)
eigenen Fachanwalt beauftragen (vorher Kosten vereinbaren - Ausgang ungewiss)
Schreiben vom Insolvenzverwalter abwarten und Forderung selber einreichen (keine Kosten - Ausgang ungewiss)

Es muss vor allem überhaupt noch Masse vorhanden sein, um selbige nach Quoten zu verteilen.

Die genannte Vorgehensweise ist eher allgemein zu betrachten und nicht speziell für Lignum. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale bleibt oft nicht mehr als 5% für jeden Anleger. Aber wie gesagt, alles eher allgemein und es können in anderen Fällen auch mehr als 5% Quote herauskommen.

Was mir schleierhaft ist, warum aufgrund eines fehlenden oder fehlerhaften Prospekt Insolvenz angemeldet wird bzw. der Vertrieb untersagt wird.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon mullerm » Do 28. Apr 2016, 10:45

Ich bin auch betroffen und habe die gleichen Fragen, die weiter oben schon gestellt wurden.

theoG hat geschrieben: ...
Interessengemeinschaft beitreten (Kosten und Ausgang ungewiss)
eigenen Fachanwalt beauftragen (vorher Kosten vereinbaren - Ausgang ungewiss)
Schreiben vom Insolvenzverwalter abwarten und Forderung selber einreichen (keine Kosten - Ausgang ungewiss)
...


Ist es wirklich so, dass ein Zusammenschluss in einer Interessenvertretung die Chancen auf eine höhere Quote nicht erhöht? Ich hielt die Argumentation für schlüssig, Interessen zu bündeln um mehr Gewicht zu haben.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon enya » Do 28. Apr 2016, 12:12

Tja, wir sind auch betroffen. Das ist sehr bitter. Heute frage ich mich, wie naiv wir eigentlich waren, das zu unterschreiben. Die versprochene Rendite war so unrealistisch und immer, wenn Post von lignum kam, sagte mir mein Bauch schon, alles komisch, hoffentlich bekommen wir da zumindest unser investiertes Geld. Nun also selbst das nicht mehr.
Nach meinen Infos sollte man sich aber keiner anwaltlich organisierten Interessengemeinschaft anschließen, bei der man vorab auch noch Geld bezahlt. Hoffnung auf irgendwelche Klagen, bei denen die Vermittler belangt werden können, gibt es eigentlich auch nicht. Und wenn es am Ende noch irgendetwas zu verteilen gibt, dann bekommt man das sowieso, auch ohne anwaltliche Klage.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Kaman » Do 28. Apr 2016, 16:52

Halllo Mitbetroffene,

nach zwei Tagen Überlegung denke ich, dass ich - so wie offenbar die Mehrheit von Euch auch - bisher nicht auf das Angebot activeLAW aus Hannover eingehen werde.
Dazu meine Gedanken:

1. ist mir nicht so recht klar, welchen Vorteil ich davon haben soll. Eine Anmeldung meiner Forderung kann ich selbst beim (noch zu bestimmenden) Insolvenzverwalter vornehmen. Hierzu benötige ich keinen Rechtsanwalt.
2. Informationen über den Fortgang des Inso-Verfahrens erhalte ich auch vom Inso-Verwalter oder über das Netz
3. das Angebot ist bis zum Ende des Jahres begrenzt. Danach kommt eine neue Rechnung ins Haus. Welche Dinge sind bis Jahresende gelöst? Ich denke, hier benötigt man langen Atem
4. Der Inso-Verwalter steht vor der Aufgabe, entweder den Laden dicht zu machen, alles was da ist (was kann das außer ein paar dünnen Bäumchen irgendwo im Bulgarischen Bergland schon sein) zu verscherbeln oder aber den Fortbestand der Bäume zu sichern. Jedoch erfordert die zweite Alternative den Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern vor Ort. Wer wird für diese Kosten aufkommen? Wir? Diese Entscheidung wird jedoch nicht - und das ist sicher - von der activeLAW getroffen!
5. Abwarten und Tee trinken. Es handelt sich um eine Risikoanlage, das sollte jedem bei Abschluss klar gewesen sein.
6. Nobilis macht es sich sehr einfach, indem alles auf die Bafin abgeschoben wird. Gutes Management hätte hier die Risiken, ohne Prospekt am Kapitalmarkt zu werkeln, sehen müssen.
Viele Grüße,
Kai
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Gast » Do 28. Apr 2016, 17:47

Hallo,

auch ich bin leider auf diesen Zug, oder diesen Baum gesprungen.

Bezüglich der Interessengemeinschaft und dem Fortbestand möchte ich nur mal ein paar Gedanken formulieren.

Die Bäume wurden als Setzlinge oder kleine Bäume gekauft ( meine Annahme war incl. Pflege )
- Eigentlich müsste ja Geld für die Pflege vorhanden sein
- Es ist recht unwahrscheinlich das in einem Zeitraum von Dez. bis April kein Geld mehr für den Geschäftsbetrieb vorhanden ist
- Nun ist Lignum insolvent weil wohl der Nachschub an frischem Geld fehlt und das innerhalb 3 Monate.
- Wo ist das Geld für die Pflege ( Welcher Teil des Porsche oder Ferrari wurde von meinem Geld bezahlt )
Sorry aber das sieht für mich nach einem kleinen Schneeball System aus

Nun kommt die Rettung in der Not von der Interessengemeinschaft Lignum, hierzu nur eine Überschlagsrechnung
Es gibt ~ 5000 Anleger
Angenommen jeder Anleger hat 1-3 Verträge => Durchschnitt ~2 Verträge
jeder Anleger bezahlt pro Vertrag 100€ (netto)
=> 5000x2x100 = 1.000.000,00 €
Wo darf man sich als Verwalter bewerben ???

Die ist aber nur die Rechnung für dieses Jahr, nächstes Jahr wird es wohl weiter gehen.
( Unterhalt für Luxusfahrzeuge ist teuer )
Die Pflege soll in Zukunft noch einmal Geld kosten (welches wir wohlgemerkt schon bezahlt haben).

Soviel zu den Gedanken welche mich gerade beschäftigen !

Jetzt hätte ich nur eine Frage zum Ablauf der Insolvenz, kann oder muss man auf das Schreiben des Insolvenzverwalters warten? Ich habe leider keine Ahnung wie jetzt vorzugehen ist.

Roland
Gast
 

Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Kolven » Do 28. Apr 2016, 17:55

Hi, auch ich bin betroffen....

Mein Vertrag wurde 2005 abgeschlossen und die Bäume stehen in Brasilien. Im Vertrag steht auch, das im Jahr 2016 das Holz verkauft werden soll.

Sind sie vielleicht pleite gegangen, weil jetzt die ersten Verkäufe und damit die Auszahlungen beginnen?

Ich werde mal mit der Rechtschutzversicherung klären, ob die den Fall übernehmen. Mit Rechtsanwalt fühle ich mich doch etwas wohlen. Man weiß ja nie, ob irgendwelche Fristen einzuhalten sind. Und dann ist ja noch ein Sicherungsvertrag da, was der ausmacht und wozu der gut ist, keine Ahnung.

Trauriger Gruß in die Runde....
Kolven
 

Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon enya » Do 28. Apr 2016, 20:56

Wir haben 2008 gekauft und hätten auch in diesem Jahr, also 2016, die erste Rendite bekommen. Merkwürdig, dass in dem Beitrag vorher 2005 gekauft wurde und auch in diesem Jahr die erste Ausschüttung erfolgt wäre. Wie ist es denn bei den anderen?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Bergler » Do 28. Apr 2016, 20:59

Hallo
ich habe auch so eine tolle Anlage.
Also mein ach so toller Berater war da unten und hat sich die Bäume angesehen. Und sicher bei Sekt und adere Leckereien vergessen richtig um zu schauen.
Und hat nach eigenen Angben auch kräftig eingekauft.
Schaut euch mal die Fallstudie bei globalnature.org an da geht euch siche das eine oder ander Licht auf!

Ich bin in der Schutzwald Sanierung tätig und arbeite auch mit Robinie so dachte ich das ist eine gute Sache.

Aber warum sollen wir schlechten Geld noch gutes nachwerfen???
Ich denke ich war früh dabei und habe auch einen Grundbuchauszug bekommen.
Nur laut der Studie haben die da unten schon mehr Dreck an der Hacke. Meiner Meinung nach will die da keiner mehr sehen.
Und ich denke der Hacken ist der sie müßen in naher Zukunft Gelder auszahlen die sie nicht haben und Boote und Autos werden auch immer weniger wert.
Da kann man auch nicht abschneiden davon.
Und jetzt stehen da ein paar viele dünne Stangen in der Gegend rum die in 2 Jahren zum Urwald verstrüppen und nichts wert sind.
Ja und davon bekommen wir dann 5% tolle Wurst.

Meine Frage wäre was hat es denn mit diesen Sicherungsschein aufsich ??
Bergler
 

Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon theoG » Fr 29. Apr 2016, 10:40

Mir leuchtet nicht ein, warum wegen eines fehlenden Prospektes Insolvenz angemeldet werden muss. Scheint mir nur vorgeschoben. Tippe auf Schneeballsystem. Kommt kein Geld nach, ist man sofort pleite. Ich rechne mit Totalverlust. Gibt inzwischen ein halbes Dutzend Interessengemeinschaften. Wozu? Wird gerne auch als Mandantenschaufel oder Mandantenmagnet bezeichnet. Verbraucherzentrale hat mir davon abgeraten.

Ein freundlicher Anwalt, den ich auf Stichwort "Lignum Insolvenz" im Netz gefunden habe und wegen einer Kostenanfrage kontaktiert habe, hat tatsächlich zurückgeschrieben. Zusammengefasst: Interessengemeinschaft sinnlos. Bei Insolvenz ist wahrscheinlich eh nichts zu holen. Fall noch zu frisch, um konkreter zu werden. Besserer Weg, die Vermittler zu verklagen, sofern diese solvent sind. Sehr unwahrscheinlich, wenn Hunderte Anleger ihr Geld vom Vermittler zurückhaben wollen.

Er würde natürlich gerne meine Interessen vertreten. Kosten nannte er jedoch nicht.

Verbraucherzentrale sagte mir noch, dass man seine Forderung beim Insolvenzverwalter selber anmelden kann. Der meldet sich schon, wenn er alles gesichtet hat. Kann dauern.

Ich fürchte, Geld weg.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Fr 29. Apr 2016, 14:17

Ich pers. möchte dieser "Interessengemeinschaft" jetzt auch noch nicht beitreten. Ich möchte es jetzt aber auch noch nicht so aussichtslos sehen.
Mein Anlagevermittler hat mir, leider bisher nur telefonisch, mitgeteilt ein "Sachwalter" sei involviert. Die Anwälte der "Interessengemeinschaft" hätten schon einen gemeinsamen Besprechungstermin mit ihm. Ein Sachwalter versucht ja eher einen insolventen Betrieb wieder auf die Beine zu stellen. Es kann natürlich sein das dies auch nicht stimmt, alles ein riesiger Coup ist und insgesamt Betrug. Vielleicht stimmt es aber! Diese Variante würde mir besser gefallen.
Das gerade im Moment da die ersten Erträge erwartet werden die Insolvenz kommt ist natürlich keine schöne Information. Bei der insolventen Firma Prokon, bekommen die Anleger schätzungsweise 50% - so hier im 2ten Beitrag von einem Gastschreiber erklärt - bzw. habe ich an anderer Stelle gelesen die Anleger konnten sich zwischen Schadensersatz oder Beitritt in eine Genossenschaft entscheiden.

theoG hat geschrieben:Mir leuchtet nicht ein, warum wegen eines fehlenden Prospektes Insolvenz angemeldet werden muss. Scheint mir nur vorgeschoben. Tippe auf Schneeballsystem. Kommt kein Geld nach, ist man sofort pleite. Ich rechne mit Totalverlust. Gibt inzwischen ein halbes Dutzend Interessengemeinschaften. Wozu? Wird gerne auch als Mandantenschaufel oder Mandantenmagnet bezeichnet. Verbraucherzentrale hat mir davon abgeraten.
Ein freundlicher Anwalt, den ich auf Stichwort "Lignum Insolvenz" im Netz gefunden habe und wegen einer Kostenanfrage kontaktiert habe, hat tatsächlich zurückgeschrieben. Zusammengefasst: Interessengemeinschaft sinnlos. Bei Insolvenz ist wahrscheinlich eh nichts zu holen. Fall noch zu frisch, um konkreter zu werden. Besserer Weg, die Vermittler zu verklagen, sofern diese solvent sind. Sehr unwahrscheinlich, wenn Hunderte Anleger ihr Geld vom Vermittler zurückhaben wollen.
..
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Elke » Fr 29. Apr 2016, 20:05

Mein Problem ist ich habe mehrfach genau eine Parzelle gekauft => 5 Verträge mit relativ wenig Invest, wenn ich jetzt das Angebot von Lignum annehme dann kostet mich das mal eben weiter 600€. Mit mäßigen Aussichten auf Erfolg, da vermutlich sicher ein langwieriges Verfahren und nächstes Jahr erneute Kosten anstehen.

Aktuell bin ich allerdings sehr ratlos, hab mal zwei Anwälte angeschrieben die haben einen Stundensatz von ca. 350€ oder mehr... ob eine Rechtsschutzversicherung greift ist fraglich.

Wenn ich einen Anwalt beauftrage, sind schnell mal 10-20 Stunden weg und damit die Summe die ich max noch raus holen kann, denn mehr wie 50% des Invest wären schon ein Wunder....

Oder eben nichts tun und warten, dass sich der Insolvenzverwalter meldet....

Was ich mich frage, was ist mit der Grundschuld in Bulgarien, habe ich damit Pflichten? Wie werde ich die wieder los?

Was ist das mit dem Sicherungsschein, den hab ich nur für meine erste Investition von 2006?

Wie ist das mit den Erträgen, ich hätte 2015 schon den ersten kleinen Ertrag bekommen sollen, allerdings ist mir das nicht aufgefallen, da keine Neuinvestition zu dem Zeitpunkt fällig war, erst jetzt bei der Durchsicht der Unterlagen.

Was ist das mit dem Prospekt, das ist doch Fahrlässig…

Mein Bauchgefühl sagt mir, wir bräuchten eine Interessengemeinschaft gegen Lignum und deren Vertreiber, nur dann haben wir eine Chance wenn diese mit dem Privatvermögen haften, dass wir wenigstens einen Teil zurück bekommen...

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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AnlegerMuc » Sa 30. Apr 2016, 19:32

Hallo liebe Mit-Betroffenen,

ich habe jetzt auch das Schreiben der Interessenvertretung gelesen und ebenso sprachlos wie ratlos.

Letztendlich schreibt man ja den ganzen Sachverhalt recht "schön" aussichtsreich und vermittelt den Eindruck noch sei nichts verloren. Denke wie es wirklich aussieht weiß keiner von uns. Lignum selbst schiebt klar die Schuld ab und ist überzeugt vor Gericht recht zu bekommen (wann auch immer).

Was nun tun ? Man will ja zugleich keinen benachteiligten Fehler machen um damit mehr Schaden abzuwenden. Anderseits will man kein Geld mehr in ein offenes "Grab" nachwerfen. Objektive Beurteilung und Aussichten schwer abschätzbar.

Die Beispielrechnung die hier jemand aufgemacht hat 5000x2x100 gibt mir eben auch etwas zu denken. Zumal auch nur für einen überschaubaren Zeitraum und die Pflege/Bewirtschaftung darin ja nicht enthalten sein soll. Da müßte ja eigentlich bei Lignum das Geld von uns sein.

Man macht auch deutlich, dass Betroffene die nicht beitretenund bezahlen auch über den weiteren Sachverlauf keine Informationen bekommen, obwohl man scheinbar direkt mir Lignum kooperiert.

Mir fällt die Entscheidung wirklich schwer. Gut die Anmeldung der Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter ist sehr wichtig. Inwieweit man das als "Laie" selbst bewältigen kann weiß ich nicht. Gerade gerichtliche Unterlagen können Tüken haben. Möchte natürlich das bestmöglichst zu erzielende Ergebnis bei möglichst wenig weiterem finanziellem Risiko

Konntet Ihr schon eine Entscheidung für oder gegen die Interessengemeinschaft treffen ?

Wie realistisch kann es sein, dass es noch dieses Jahr zu einem Vergleich kommt ? Wie realistisch ist, dass man der BaFin gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen kann ? Dies doch dann in keinem Fall dieses Jahr ?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AnlegerMuc » Sa 30. Apr 2016, 19:33

Okay die Interessenvertretung schreibt ja, dass es nun um Bewachung und ein Zukunftskonzept geht. Profitieren dann nur die Beigetretenen oder auch wir alle anderen ? Die Interessengemeinschaft wurde ja scheinbar von Vertriebspartnern, also den Finanzvermittlern gegründet. Die sind ja aufgrund der Provision die Einzigen die bisher an der Sache Gewinn gemacht haben und das wie ich finde ordentlich. Werden auch deren Interessen vertreten und wie beteiligen die sich an der Gemeinschaft ? Fragen über Fragen.

Ich bin einer Anleger-Interessengemeinschaft abslut positiv gegenüber und finde sie grundsätzlich gut. Aber nach der aktuellen Sachlage muß man einfach auch hier kritische Fragen stellen. Wenn sich letztendlich auch nur jeder Zweite beteiligt geht es hier um eine Summe von 500.000 EUR nur in diesem Jahr.

Kann es realistisch sein das ein Großinvestor kommt und uns unsere Verträge zu einem Betrag X abzukaufen versucht ? Wenn die Bäume wirklich real bestehen könnte doch ein berechtigtes Interesse bestehen. Und Schnäppchenjäger gibts immer ! Wobei ich wohl mit einem sicheren Betrag X zufriedener wäre als das ganze noch über Jahre auszuzittern.

Ich hoffe nicht das von Euch schon jemand Erfahrungswerte mit einem Insolvenzverfahren hat. Aber hat jemand eine Ahnung wie lange sowas in etwa läuft, denke doch selten unter einem Jahr oder ?

Habt Ihr mal Euer Beratungsprotokol studiert ?

Hat schon jemand Kontakt zu seiner Rechtschutzversicherung aufgenommen ?

Mir ist auch noch nicht klar warum in einem Artikel im Internet des verbraucherschutzforum.berlin die Rede ist von "rückabwicklung".

Inwieweit könnte es Sinn machen das wir wirklich Geschädigten uns nochmal in irgendeiner geschlossenen nicht frei einsehbaren Gruppe zusätzlich austauschen ? Könnte sicher auch über dieses Forum realisiert werden oder eben über Facebook beispielsweise.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AchimB » So 1. Mai 2016, 08:25

Hallo Mitbetroffene,

ich teile die Einschätzung von Kaman.

Ich vermute, mit der "Anleger Interessengemeinschaft Lignum" möchten die Finanzvermittler auch verhindern, daß Anleger gegen sie vorgehen. Verständlich, aber warum soll ich dafür bezahlen?
Bisher kamen von Lignum und vom Finanzvermittler überhaupt keine verwertbaren Informationen. Wie hoch ist der Finanzbedarf für den Betrieb in den nächsten Jahren pro Jahr? Ab welchem Jahr sollten sich die Anpflanzungen selbst tragen? "Das ganze Geld steckt in den Bäumen". Also die eingesammelten 17 Millionen? Wer sichert mir denn zu, daß ich diese Informationen bekomme, wenn ich der "Anleger Interessengemeinschaft Lignum" beigetreten bin? Das gefällt mir nicht.

Mit der "Anleger Interessengemeinschaft LIgnum" soll auch der Rechtsstreit mit der BAfin unterstützt werden. Diesen Streit halte ich für aussichtslos. Ich verstehe sowieso nicht, weshalb Lignum das Risko eingegangen ist, daß ihnen der Vertrieb untersagt wird. So blauäugig können sie doch gar nicht gewesen sein -?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AnlegerMuc » So 1. Mai 2016, 18:04

Meine Hoffnung ist, dass vielleicht noch mehr Betroffene den Mut finden sich hier unter anonymen Namen im Forum zu registrieren. Und so diese unabhängige Gruppe von Anlegern mit Gedanken Informationen und Beiträgen zu bereichern. Kann mir vorstellen das es noch viele Betroffene gibt, die bisher einfach nur "still" mitlesen.

Und ich glaube an das Bündeln von Wissen & Informationen. Gibt hier schon enige, die sich wirklich schon intensiv mit dem Sachverhalt auseinander gesetzt haben.

Selbst wenn Lignum gegen die BaFin recht bekommen sollte, kann das gleich einen Schadensersatz berechtigen ? Letztendlich wird man Lignum Fehlwirtschaftung vorwerfen, dass Geld wurde ja von uns eingezahlt und wäre unter normalen Umständen ja jetzt da.

Liest man das Schreiben denkt man als Laie ja alles supi und nichts ist verloren. Ich frage mich ob mich die Interessengemeinschaft auch ungeschönt informiert, zumindest wenn man möchte das ich auch über den 31.12.2016 dabei bleibe. Fragen über Fragen, wäre schön gewesen wenn man uns bereits jetzt vor einem Beitritt die Möglichkeit geboten hätte Fragen per Hotline oder Email zu stellen.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon theoG » So 1. Mai 2016, 18:13

AchimB hat geschrieben:
Mit der "Anleger Interessengemeinschaft LIgnum" soll auch der Rechtsstreit mit der BAfin unterstützt werden. Diesen Streit halte ich für aussichtslos. Ich verstehe sowieso nicht, weshalb Lignum das Risko eingegangen ist, daß ihnen der Vertrieb untersagt wird. So blauäugig können sie doch gar nicht gewesen sein -?


Sehe ich genauso. Ein fehlender oder fehlerhafter Prospekt kann nicht der Grund für eine Insolvenz sein. Da steckt meiner Meinung nach mehr dahinter. Wird aber bald ans Tageslicht kommen.

Nun ist erstmal Insolvenz angemeldet. Wird dem Antrag stattgegeben, werden die Vermögenswerte gesichtet und verteilt. Erst das Finanzamt, dann die Krankenkassen, dann die Banken und irgendwann auch mal die Anleger. Oder es wird ein Neustart versucht. Verluste drohen in jedem Fall.

Da der ganze Fall noch frisch ist und die Richtung völlig unklar ist, sehe ich momentan auch noch keinen Handlungsbedarf.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Bergler » So 1. Mai 2016, 19:18

Hallo
ich hab mir den Sicherungsvertrag nochmal angesehen da wirds einen eigentlich nur schlecht.
Denn wir haben da alle ein Pfandrecht auf die Pflanzungen aber das hängt an so vielen Dingen ab da wirst du sicher nicht mehr fertig.
Und was hilft das Pfandrecht wenn die Bäume grade mal 6-10 Jahre alt sind ?
Da kannst nicht viel verwerten und dann zu guter letzt ist dafür der Gerichtsstand Bulgarien .
Na dann mal viel Spaß !
Ich würde mal eher eins ins Auge fassen sich die Vermittler schnappen denn ich denke die Nummer mit der Intressengemeinschaft ist nur Hinhalte Taktig das sie nicht gleich jeder anzeigt.
Was meint ihr dazu
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AnlegerMuc » So 1. Mai 2016, 19:25

Gehen wir davon aus das dass Insolvenzverfahren eröffnet wird und ein Insolvenzverwalter benannt wird. Der Insolvenzverwalter schreibt uns alle an und will wissen welche Forderungen wir haben. Hat sich da schon jemand eingelesen oder Erfahrung ob man das dann auch als Nicht-Jurist selbst ordnungsgemäß ausfüllen kann ?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Nexus » So 1. Mai 2016, 20:05

Auch ich kann nicht verstehen, warum Lignum sich mit der BaFin über die Bereitstellung eines rechtskonformen Verkaufsprospektes streitet. Und warum, wenn der weitere Verkauf untersagt wird, Lignum sogleich Insolvenz anmeldet. Das finde ich schon sehr merkwürdig.
Außerdem ist in den Informationen zur Interessenvertretung fett gedruckt "Die Durchführung und Finanzierung der Aufforstungsbetreuung selbst ist nicht Aufgabe der Interessengemeinschaft". Dann heißt es weiter "Hierzu muss eine Lösung erarbeitet werden und externe Dienstleister müssen beauftragt und bezahlt werden." Es ist also schon angedeutet, dass weitere Kosten entstehen, die normalerweise von Lignum hätten bezahlt werden sollen.
Übrigens habe ich auf den Seiten des Verbraucherschutzforums Berlin folgendes gefunden: http://verbraucherschutzforum.berlin/2016-04-28/lignum-sachwert-edelholz-agvertreten-durch-den-vorstand-andreas-ruehl-insolvent-177272
Dort ist der vorläufige Insolvenzverwalter genannt. Meine Frage an die Runde: muss ich jetzt schon irgendwelche Fristen beachten oder kann ich, wie hier mehrfach angedeutet, auf ein Anschreiben vom Insolvenzverwalter warten?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Mogli20 » So 1. Mai 2016, 20:40

Hallo,
Ich habe auch Post von der Interessengemeinschaft
bekommen. Woher haben Sie meine Adresse?
Was ist mit Datenschutz?????
Ich warte jetzt erst mal auf Post vom Insolvenzverwalter
LG
M.N.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AnlegerMuc » So 1. Mai 2016, 21:04

Vielen Dank für den wertvollen Link bezüglich vorläufiger Insolvenzverwalter.

Die Adressen wurden entweder von Deinem Finanzvermittler oder von Lignum selbst weitergegeben. Diese Datengewinnung räumt natürlich in Sachen Erreichbarkeit der Interessenvertretung schon einige Macht ein. Jeder andere vollkommen privat ins Leben gerufene Gemeinschaft käme wohl nie an die Daten.

Wenn man sich wegen eines Prospektes mit der BaFin streitet macht man doch an sich einfach das Ding um des Friedenswillen. Warum macht man es nicht auf freiwilliger Basis ? Eventuell weil man darin dann auf eventuelle Risiken schonungslos hinweisen muß ? Oder auf die Entwicklung der Holzpreise in den letzten Jahren ?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon theoG » Mo 2. Mai 2016, 06:17

Meine Verbraucherzentrale hat mir empfohlen, den Brief des Insolvenzverwalters abzuwarten und meine Forderung selbst anzumelden. Dafür ist ein kostenpflichtiger Anwalt nicht nötig. Weiter sagt die Verbraucherzentrale, dass es nur Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten, wenn man der Meinung ist, falsch beraten worden zu sein und Aussicht besteht, beim Vermittler was zu holen. Wenn jetzt ein paar Dutzend Anleger ihren Vermittler verklagen, wird auch dort nichts mehr zu holen sein.

Im Raum steht immer noch dieser ominöse fehlende/fehlerhafte Prospekt. Damit könnte man auch eine Klage ansetzen. Immer vorausgesetzt, es ist Geld zu holen. Stellt der Insolvenzverwalter fest, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, ist alles weitere sinnlos.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon joek » Mo 2. Mai 2016, 21:53

Hallo erstmal,
bin auch Betroffener. Habe den Vertrag vor ca. 8 Jahren bei meinen Finanzberater abgeschlossen.
Habe auch Post bekommen, bis jetzt versuche ich Informationen zu sammeln, die bis dato aber
sehr spärlich sind. Hoffe hier Hilfe in irgenteiner Form zu bekommen.
joek
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon obilis » Mi 4. Mai 2016, 09:52

Hallo,
auch ich habe 2004 Lignum nobilis gekauft. 2013 aus der 1. Zwischenernte meinen Erlös ausgezahlt bekommen.
Jetzt schockt mich die Insolvenz natürlich. Mein Finanzberater empfiehlt mir der Interessensgemeinschaft beizutreten und auch die Kosten dafür zu übernehmen, werde ich wahrscheinlich annehmen, sind ja erst mal keine Kosten. Den vermittler zu verklagen halte ich für aussichtslos, es wurde mit einem gesprächsprotokoll dokumentiert und das gedruckte Totalausfallrisiko mit dem Grundschuldeneintrag beschönigt. was das jetzt noch wert ist kann ich nicht einschätzen.
mein vermittler ist natürlich postiv und spricht von schlechter Rendite als erwartet bei einem baumwert von 81 millionrn € und 19 mio. eigenkapital 31.12.2014. ich habe nie die geschäftsbilanzen gesehen deshalb bin ich misstrauisch.
Bin gespannt und dankbar für weitere Beiträge und Denkanstösse!
lg
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Beitragvon Insider » Mi 4. Mai 2016, 11:13

Der Rundbrief, der LIGNUM enthält einige Unstimmigkeiten, die wir noch exakter aufarbeiten werden. Klar sollte sein, dass diese von LIGNUM gesteuerte Interessengemeinschaft vor allem dafür gut sein dürfte, mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber der Geschäftsführung von LIGNUM fern zu halten.

Wer den Bock zum Gärtner machen möchte und dafür auch noch Anwälten Geld bezahlen möchte, deren Schreiben ebenfalls einige sehr fragwürdige (Des)informationen enthält, kann dieser ominösen Ineressengemeinschaft beitreten. Wer sich hingegen nicht für Dumm verkaufen lassen möchte, dem ist zu raten, lieber einer unabhängigen Interessengemeinschaft beizutreten. Möglicherweise werden wir eine Gründen, sind aber auch offen für eine Mitarbeit an einer bestehenden, vorausgesetzt, sie ist wirklich unabhängig und im Interesse der Anleger.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Berater » Mi 4. Mai 2016, 12:58

Ich bin - ehemaliger - Berater in Sachen Lignum und war auch vor Ort in Bulgarien um mir die Plantagen anzusehen. So wie ich das sehe, hatte Lignum überhaupt keine andere Wahl als Insolvenz anzumelden. BAFIN hat eine komplette Rückabwicklung der Verträge verlangt, um das auszuzahlen ist natürlich kein Geld da, da der Grossteil vor Ort in die Pflanzungen investiert ist- jetzt alles zu verflüssigen um der Zahlungsaufforderung nachzukommen wäre ja grob fahrlässig, die Bäume haben ja noch nicht die richtige Grösse erreicht. Was den normalen Betrieb angeht, ist Lignum meiner Meinung nicht insolvent, aber eben hinsichtlich dieser konkreten Zahlung.

Teil der Interessensgemeinschaft bin ich (noch) nicht, hier kann ich also leider nicht weiterhelfen.

Was ich - derzeit - ausschliessen kann ist, dass die Vorstände von Lignum, die ich zum Teil seit über 10 Jahren kenne, mit der Jacht oder dem Porsche durch die Gegend fahren und damit das Geld der Anleger verprasst haben. Beide sind sparsame und umsichtige Geschäftsleute, deren Herzblut an Lignum hängt.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Mi 4. Mai 2016, 14:17

Berater hat geschrieben:... So wie ich das sehe, hatte Lignum überhaupt keine andere Wahl als Insolvenz anzumelden. BAFIN hat eine komplette Rückabwicklung der Verträge verlangt, um das auszuzahlen ist natürlich kein Geld da, ...


Danke für Ihren Beitrag. Es tut gut zu lesen das es sich, Ihres Wissens nach, um sparsame und umsichtige Geschäftsleute handelt.

Doch diese Sache mit der „Rückabwicklung“ kann ich vorerst nicht glauben. In der Bekanntmachung der BaFin steht nichts davon. Die BaFin hat den Weitervertrieb untersagt. Meine Schlußfolgerung ist das die Lignum AG keine Rücklagen hatte um den laufenden Betrieb weiterzuführen.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Marion » Mi 4. Mai 2016, 14:42

Hallo alle

Mittlerweile ist das merkwürdige Schreiben auch in der Schweiz eingetroffen. Ich frage mich, wieviele Betroffene es hierzulande gibt.

Danke allen, die schon aktiv geworden sind und Informationen geholt und hier zur Verfügung gestellt haben. Können wir alle sicher sein, dass das Schreiben des Insolvenzverwalters wirklich kommt? Oder soll man sich dort präventiv schon mal melden?

Wir haben unsere Bäume ursprünglich in Brasilien gekauft, das war 2003 oder 2004. Ich muss jetzt mal all die Unterlagen hervorklauben und schauen, was Sache ist.

Ist schon bitter, wir haben die Anlage gekauft, als die Kinder kamen, nun haben wir neben den Kindern auch ein eigenes Geschäft. Die Auszahlung hätte nächstens erfolgen sollen und wir hätten das Geld gut gebrauchen können.

Ich würde mich freuen, wenn sich weitere Betroffene aus der Schweiz melden, so dass wir eventuell auch hier gegen die Finanzberater vorgehen können.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AnlegerMuc » Mi 4. Mai 2016, 15:10

Lieber User Berater,

sehr mutiger aber toller Schritt hier im Forum zu schreiben. Glaube nicht jeder Finanzvermittler hätte die Courage dazu. DANKE

Ich vertrau nun mal dem von Ihnen geschriebenen und das bringt in der Tat etwas Hoffnung zurück !!! Aktuell ist leider einfach sovieles widersprüchlich, insbesodnere auch alles rund ums Thema BaFin, Klarheit wird wohl nur die Zeit bringen.

Ich danke auch an dieser Stelle mal allen hier, die mit Ihrer Beteiligung hier dieses Forum bereichern. Vielen Dank das Ihr auch wie ich viel recherchiert und uns allen die Resultate zur Verfügung stellt. Durch die Gemeinschaft haben wir die Chance für uns alle das bestmögliche rauszuholen hoffe ich.

Einen besonderen Dank möchte ich hier noch Sabine zukommen lassen. Sie hat dieses Forum sehr schnell erstellt und ins Leben gerufen. Wer sich etwas auskennt weiß das sowas auch immer mit einem ordentlichen Zeitaufwand verbunden ist.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon ehemaliger » Do 5. Mai 2016, 14:09

Hallo Sabine

Ich kann dir zwar nicht sämtliche Fragen beantworten, da ich kurzzeitig dort einmal gearbeitet habe (teilweise sind Lohnzahlungen noch immer ausstehend), kann ich aber zu einigen Fragen antworten:

Hat die Lignum AG schlecht gewirtschaftet sodaß mit den bisher angelegten Beträgen die Aufforstungen nicht weiter betreut werden können?
- Die Lignum hat keine Cash Rückstellungen für die Bewirtschaftung gebildet, sondern die dafür kalkulierten Beiträge wiederum in Bäume investiert und darauf vertraut, dass genügend Neugelder eingehen werden um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Hierdurch ist es in der Vergangenheit des öfteren zu Liquiditätsproblemen gekommen (Löhne wurden des öfteren nicht bezahlt und Arbeiter in Bulgarien en masse entlassen). Soviel zum Thema soziale Verantwortung etc. . Daher ist auch umgehend nach dem Verbot des BaFin das Insolvenz Verfahren eingeleitet worden. Daher ist nach der verqueren Logik von LIGNUM auch die BaFin an der Insolvenz schuld.
Sind die Baumpflanzungen in Bulgarien real vorhanden - wer hat sie schon einmal besucht?
Ich habe die Pflanzungen selbst besucht - diese sind also vorhanden und real. Wie werthaltig diese sind bleibt abzuwarten, jedenfalls sind die ausgewiesenen Werte und Erträge viel zu hoch. Als Beispiel möchte ich hier die Zwischenernten nennen - die Erträge konnten nur deshalb in der prognostizierten Höhe ausgewiesen werden, weil die Ernte von der "hausinternen" VIVUM-Möbel zu überhöhten Preisen gekauft wurde.

Zu den anderen Fragen kann ich leider keine verbindlichen Aussagen treffen.

LG
ehemaliger
 

Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Sally » Fr 6. Mai 2016, 19:04

Hallo,

leider stoße ich erst heute auf dieses Forum. Auch ich bin eine Betroffene und habe mich bereits dieser Interessengemeinschaft angeschlossen. Jetzt kommen mir natürlich beim Durchlesen der ganzen Beiträge große Zweifel.

Von meinem Finanzvermittler habe ich die Mitteilung erhalten, dass die Interessengemeinschaft eng mit Lignum und dem Insolvenzverwalter zusammen arbeitet.

Neue Informationen von der Interessengemeinschaft werden wohl erst in einigen Wochen erfolgen. Na ja, jetzt bin ich erst einmal beigetreten und werde abwarten.
Sally
 

Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Sa 7. Mai 2016, 07:03

Sally hat geschrieben:... bin eine Betroffene und habe mich bereits dieser Interessengemeinschaft angeschlossen. Jetzt kommen mir natürlich beim Durchlesen der ganzen Beiträge große Zweifel. ...


Naja, es muss nicht schlecht sein. Die Interessengemeinschaft, das sind die einzigen die im Moment Einfluß haben und auch schon im engen Kontakt mit dem Insolvenzverwalter stehen und (so sagte mein Anlagevermittler) schon ein Gespräch mit ihm hatten. Mein Vermittler erklärte es würde dann eine Internetplattform geben für die Anlagevermittler und auch eine extra für die Anleger. Dort haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen und können mehr erfahren was ist. Sie könnten sogar Vorschläge machen die vielleicht gehört werden. Mitentscheiden können Sie warscheinlich nicht.
Sie können auch Ihre Vollmacht an die Interessengemeinschaft widerrufen – da steht „ich beauftrage bis auf Widerruf“. Wie schnell ein Widerruf wirksam ist wäre interessant zu wissen.

Im Lignum-Brief vom April steht: „Eine Gruppe unserer Vertriebspartner arbeitet mit uns zusammen bereits an einer Lösung, mit der die Auswirkungen unserer Insolvenz für Sie möglichst gering gehalten werden.
Hierzu hat sich eigens eine „Anleger-Interessenvertretung Lignum“ gegründet... „

So interpretiere ich aus dem: Es ist die Absicht der Lignum AG den Betrieb im Insolvenzprozess zu sanieren damit es weitergehen kann. Das unterstützen Sie mit dem Beitritt in die Interessengemeinschaft. Die "möglichst geringen" Verluste verteilen sich in den geminderten Wert der Anlagen. Andere Szenarien gibt es jetzt noch nicht, die könnten sich noch ergeben.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon dieNachbarin » Sa 7. Mai 2016, 17:00

Hallo,

auch ich gehöre zu den Betroffenen Anlegern.

Meine RS Versicherung meinte, das ich auf das Schreiben des Insolvenzverwalters warten soll und mich dann nochmal melden kann, wenn ich fragen habe. Auch kann ich den Insolvenzverwalter anschreiben, aber ob das Sinn macht?!
Mir wurde von einem befreundeten Rechtsanwalt gesagt, das bei solchen Insolvenzverfahren oft nur die Chance auf 2-5% (wenn überhaupt) des eingezahlten Geldes für einen Privatgläubiger rumkommt, wo dann zu überlegen sei, ob sich ein Anwalt überhaupt lohnt.

Auch ich bin mit dieser Situation einzeln etwas überfordert und finde gerade deswegen dieses Forum sehr sinnvoll.

Auf ein Feedback meines Finanzberaters warte ich noch. Er wollte sich eigentlich diese Woche melden. Sind wohl gerade wegen des Themas schwer beschäftigt.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Sally » Sa 7. Mai 2016, 22:57

Hallo,

Grund für meinen Beitritt war eigentlicher der Passus im Anschreiben, Seite 4:

Umso mehr Verträge durch eine Stimme vertreten werden, umso besser wird in aller Regel das wirtschaftliche Ergebnis für diese Verträge sein. Nicht kumulativ vertretene Verträge könnten je nach Sanierungskonzept abweichende (schlechtere) Konditionen bekommen.

Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass Gläubiger so unterschiedlich behandelt werden können. Kann man tatsächlich für einen Teil der Gläubiger bessere Ergebnisse erzielen, nur weil diese anwaltlich vertreten sind?

Ein großes Dankeschön möchte ich der Betreiberin dieses Forums aussprechen.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:18

+++ Teil 1 +++

Hallo zusammen,

Vorab ein großes Dankeschön an Frau Jansen für die Initiierung dieses Forums!!!

Auch ich habe mir Gedanken gemacht, die ich hier teilen will. Sorry – es wird etwas länger und berücksichtigt nicht die letzten Foren-Beiträge. Außerdem kann ich, da ich selbst kein Experte bin, auf die Richtigkeit des Folgenden keine Gewähr oder „100%-Garantie“ geben. Stattdessen freue ich mich über Feedback / Ergänzungen / Korrekturen. Vielleicht kommen wir so gemeinsam zu einem immer besseren Verständnis der Situation …

Insolvenz – Wie geht´s weiter?
• Am 28.04.2016 haben sowohl die „Lignum Sachwert Edelholz AG“ als auch die „Lignum Holding AG“ beim Amtgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Details dazu gibt es auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ (mit Firmen-Name „Lignum“ suchen). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in beiden Fällen Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin bestellt.
• Die Geschäftsführer der beiden Unternehmen waren zur Antragstellung verpflichtet, weil die drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens absehbar war. Die Zahlungsunfähigkeit wiederum war absehbar, als die Bafin den Vertrieb von Lignum-Produkten untersagte, so dass dem Unternehmen kein frisches Kapital mehr zufloss. Lignum hat nämlich die laufenden Kosten für die Pflege der Bäume nicht aus irgendwelchen Rücklagen (vom „Tagesgeldkonto“) bestritten, sondern aus den laufenden Einnahmen / mit neuem Anleger-Geld. (siehe unten: „Geschäftsmodell Lignum“)
• Der Insolvenzverwalter hat nun zu prüfen, ob die angegebenen Gründe für den Insolvenzantrag tatsächlich vorliegen und ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um zumindest die Kosten des Verfahrens zu decken.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:20

+++ Teil 2 +++

• Eröffnungsbeschluss: Bestätigt der vorläufige Insolvenzverwalter das Vorliegen der Antrags-Gründe und das Vorhandensein einer ausreichenden Insolvenzmasse, so kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Auch dies wird auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ bekanntgemacht.
o In der Regel nimmt der vorläufige Insolvenzverwalter die Stellung des endgültigen Insolvenzverwalters ein.
o Die Staatsanwaltschaft wird ebenfalls über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert. Es liegt in ihrem eigenen Ermessen zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht auf Straftaten wie Untreue oder Betrug vorliegt.
o ACHTUNG: Mit dem Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger (also auch wir Anleger) aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer definierten Frist geltend zu machen, d.h. in die Insolvenztabelle eintragen zu lassen. Dies kann mit einer Art Formblatt erfolgen, das man in unterschiedlichen Formaten aber mit gleichem Inhalt auf verschiedenen Seiten im Internet herunterladen kann. Zum Beispiel hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperi ... olvenz.pdf
Das Ausfüllen ist nicht besonders kompliziert – das kann mach auch gut ohne Anwalt machen. Die Anmeldung hat in zweifacher Ausfertigung, ein Exemplar für den Insolvenzverwalter und ein Exemplar für das Insolvenzgericht, zu erfolgen. Üblicherweise wird die Forderung durch Beifügung des Auftrags oder der Rechnungskopie begründet. Die Forderungsanmeldung hat so zu erfolgen, dass der Insolvenzverwalter in der Lage ist, die Forderung zu prüfen (Musterschreiben).
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:21

+++ Teil 3 +++

o Der Insolvenzverwalter wird üblicherweise nach Insolvenzeröffnung sämtliche ihm bekannten Gläubiger anschreiben, die Eröffnung des Verfahrens schriftlich bekanntgeben und zur Anmeldung der Ansprüche auffordern. Im Eröffnungsbeschluss ist die vom Gericht festgesetzte Frist zur Anmeldung der Forderungen zu lesen. Falls man diese Frist versäumt, kann man die Forderung auch noch nachträglich anmelden. Nachträglich angemeldete Forderungen können jedoch erst in einem nachträglichen Prüftermin geprüft werden und die Kosten für diesen Nachtermin tragen die Gläubiger, die verspätet angemeldet haben.
o Weiterhin werden mit dem Eröffnungsbeschluss der PRÜFUNGSTERMIN und der BERICHTSTERMIN festgelegt.
• Prüfungstermin:
o Der Prüfungstermin findet meist am gleichen Tag wie der Berichtstermin statt und liegt in der Regel zwischen 6 Wochen und 3 Monate nach dem Eröffnungsbeschluss.
o Zu dem Prüfungstermin werden alle Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, eingeladen. Wie der Name schon sagt, wird am Prüfungstermin geprüft, ob die zur Eintragung in die Tabelle angemeldeten Forderungen berechtigt sind. Die berechtigten Forderungen werden dann in die Insolvenztabelle eingetragen. Es entscheidet sich somit wer Gläubiger ist und damit zur Gläubigerversammlung eingeladen wird.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:22

+++ Teil 4 +++

• Berichtstermin = erste Gläubigerversammlung:
o Der Insolvenzverwalter erstellt Verzeichnisse der Massegegenstände und der Gläubiger sowie eine Vermögensübersicht. Diese sollten spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin ausgelegt werden.
o Am Berichtstermin werden die Gläubiger durch den Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und über die Ursachen für die Insolvenz informiert. Der Insolvenzverwalter gibt dann eine Empfehlung ab, wie es seiner Meinung nach mit dem Unternehmen weiter gehen soll (Liquidation, Sanierung, etc.). Die Gläubigerversammlung entscheidet auf dieser Grundlage über Fortgang des Insolvenzverfahrens, insbesondere über Stilllegung oder Fortführung des Schuldnerunternehmens.
 Sanierung: Nach der Sanierung fallen die erwirtschafteten Gewinne den Gläubigern zu.
 Übertragung: Mit dem Verkauf des Unternehmens an ein anderes Unternehmen wird der Kaufpreis zur Befriedigung der Gläubiger verwendet.
 Liquidation: Das gesamte Schuldnervermögen wird – in der Regel im Rahmen von Zwangsversteigerungen – verwertet. Die Gläubiger werden aus dem Erlös befriedigt.
o Die Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht einberufen. Zur Teilnahme an der Versammlung sind alle absonderungsberechtigten Gläubiger, alle Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter, die Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Schuldner berechtigt. Die Gläubigerversammlung wird durch den Rechtspfleger geleitet.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:25

+++ Teil 5 +++

• Berichtstermin = erste Gläubigerversammlung:
o Der Insolvenzverwalter erstellt Verzeichnisse der Massegegenstände und der Gläubiger sowie eine Vermögensübersicht. Diese sollten spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin ausgelegt werden.
o Am Berichtstermin werden die Gläubiger durch den Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und über die Ursachen für die Insolvenz informiert. Der Insolvenzverwalter gibt dann eine Empfehlung ab, wie es seiner Meinung nach mit dem Unternehmen weiter gehen soll (Liquidation, Sanierung, etc.). Die Gläubigerversammlung entscheidet auf dieser Grundlage über Fortgang des Insolvenzverfahrens, insbesondere über Stilllegung oder Fortführung des Schuldnerunternehmens.
 Sanierung: Nach der Sanierung fallen die erwirtschafteten Gewinne den Gläubigern zu.
 Übertragung: Mit dem Verkauf des Unternehmens an ein anderes Unternehmen wird der Kaufpreis zur Befriedigung der Gläubiger verwendet.
 Liquidation: Das gesamte Schuldnervermögen wird – in der Regel im Rahmen von Zwangsversteigerungen – verwertet. Die Gläubiger werden aus dem Erlös befriedigt.
o Die Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht einberufen. Zur Teilnahme an der Versammlung sind alle absonderungsberechtigten Gläubiger, alle Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter, die Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Schuldner berechtigt. Die Gläubigerversammlung wird durch den Rechtspfleger geleitet.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:25

+++ Teil 6 +++

• Dauer des Insolvenzverfahrens
o Im Schnitt dauert ein Regelinsolvenzverfahren bei juristischen Personen vier Jahre. Dazu kommt die zwei- bis dreimonatige Phase der Eröffnungsprüfung. Im Fall von Stiftungen, Genossenschaften oder Unternehmen in der Rechtsform GmbH & Co.KG sind die Verfahren besonders lang. Im Herbst 2009 waren rund 30% der Regelverfahren aus den Eröffnungsjahren 1999 bis 2001 noch nicht beendet. (Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn )
o Im Falle von Prokon wird die 1,5-jährige Dauer des Verfahrens in der Presse als „sensationell kurz“ beschrieben:
 Januar 2014: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
 01. Mai 2014: Eröffnungsbeschluss
 22. Juli 2014: 1. Gläubigerversammlung (Beschluss, einen Insolvenzplan zu erarbeiten)
 Mai 2015: Insolvenzverwalter legt 2 verschiedene Insolvenzpläne vor
 02. Juli 2015: 2. Gläubigerversammlung (Umwandlung von Prokon in eine Genosssenschaft,
Anleger verzichten auf 40% des eingesetzten Kapitals)
 01. August 2015: Aufhebung des Insolvenzverfahrens, Prokon = Genossenschaft
 Mehr Infos: https://www.verbraucherzentrale.de/prokon , https://de.wikipedia.org/wiki/Prokon_(Unternehmen)
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:26

+++ Teil 7 +++

• Viele der obigen Infos stammen von …
o Wikipedia – Insolvenzrecht: https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz ... eutschland)
o IHK Frankfurt: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... verfahren/
• Meine persönliche Zusammenfassung:
o Abwarten, bis das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird.
o Dann eigene Forderung mit einem der im Internet verfügbaren Vordrucke anmelden.
o Termin-Bekanntgaben im Internet verfolgen und entweder selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen
(siehe unten: „Interessenvertretung“)
o Es kann lange dauern …
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:27

+++ Teil 8 +++

2) Rechtschutzversicherung – kann die hier helfen?

Wenn es um die Anmeldung der eigenen Forderung beim Insolvenzverwalter geht, gehe ich davon aus, dass dies eine Art Verwaltungs-Akt ist, die in der Regel nicht durch eine Rechtschutzversicherung abgedeckt sein wird. Ist aber mit dem obigen Formular auch nicht schwierig …

Wenn es bei dem Thema darum geht, jemanden auf Schadensersatz zu verklagen, muss man sicherlich einen Anwalt hinzu ziehen und klären, gegen wen man als Anleger auf welcher Basis Ansprüche hat. Meine Rechtschutzversicherung hat mich informiert, dass bei dieser Vertragsrecht-Frage im Detail zu prüfen ist, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht und dass dazu alle Unterlagen einzureichen sind. Das habe ich bisher nicht gemacht. In jedem Fall wäre es aber sicherlich sinnvoll, sich als Anleger zum Zweck einer solchen Prüfung zusammen zu schließen. Die Kanzlei acitveLAW (siehe unten) werde ich nicht beauftragen, da sie mit dem Sanierungsteam kooperiert, das ja unter anderem mit Lignum-Vertretern besetzt zu sein scheint (gegen die es ja evtl. einen Anspruch geben könnte).
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:35

+++ Teil 9 +++

3) Geschäftsmodell Lignum …, bzw. wie man den Insolvenzantrag deuten könnte …
• Die Lignum Holding GmbH kontrolliert zu 100% die bulgarischen Betriebsstätten, d.h. den Holzanbau und die Baumschulen. Folgende Angaben finden sich auf der Homepage von Lignum:
• Konzern-Vermögen: 103 Mio. Euro
• Vermögenswert der Aufforstungen: 81 Mio. Euro
• Anleger-Kapital: 65 Mio. Euro
• Konzern-Eigenkapital: 19 Mio. Euro
• Quelle: http://lignum-gruppe.de/LignumGruppe%20 ... sdaten%204
• Für das Geschäftsjahr 2013 (und vorherige Jahre) hat die Lignum Holding einen Konzernabschluss veröffentlicht, der im Bundesanzeiger heruntergeladen werden kann (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet > als Suchbegriff „Lignum Holding“ eingeben). Hieraus folgende Informationen:
• Lignum finanziert seine Aktivitäten aus dem Vorab-Verkauf von Rundholz. Mit den vereinnahmten Rundholz-Kaufpreise wurden (a) Pflanzungen entsprechend dem platzierten Volumen angeschafft, (b) Eigenkapital, das in die Herstellung neuer Pflanzungen investiert war, refinanziert und (c) Rücklagen zur Finanzierung der späteren Pflege der Pflanzungen gebildet, hauptsächlich in Form zusätzlicher (nicht mit Ansprüchen von Anlegern belasteter) Robinien-Pflanzungen.
• Vom bilanzierten Konzern-Vermögen waren (a) 92% langfristig gebunden (als „biologisches Vermögen“ in den Bäumen und als Pflanzgrundstücke) und lagen (b) nur 2% als liquide Mittel vor
• Zitat aus dem Risikobericht: „LIGNUM unterliegt keinem Zwang, innerhalb einer bestimmten Zeit ein bestimmtes Anlagevolumen einzuwerben. Laufende Kosten für die Pflanzungen können grundsätzlich aus dem Vorabverkauf von Edelholz aus den Rücklagebaumbeständen generiert werden. Desweiteren konnte bereits ein Vorlauf an Pflanzungen geschaffen werden. Einschränkungen bei Management und Verwaltung sind erst zu befürchten, wenn über einen längeren Zeitraum keine neuen Anlagebeträge generiert werden können.“
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:35

+++ Teil 10 +++

• Im letzten Punkt wird somit festgestellt, dass die laufenden Kosten für die Pflege der Pflanzungen mit den Einnahmen aus dem laufenden Verkauf von Lignum-Anlageprodukten beglichen werden. Daraus folgt: kein Verkauf gemäß Bafin-Entscheid > keine Einnahmen > kein Geld für die laufenden Kosten > Zahlungsunfähigkeit (zumindest absehbar)
• Damit ergeben sich für mich eine zentrale Fehlleistungen des Lignum-Managements: Wenn ein kontinuierlicher Cash-Flow aus laufenden Verkäufen so wichtig ist, muss man zu einem bestimmten Zeitpunkt doch einfach einen Bafin-konformen Verkaufsprospekt erstellen, statt sich mit der Behörde anlegen zu wollen und diesen Mittel-Zufluss zu riskieren!?!
Weiterhin: Spätestens zum Zeitpunkt der ersten Bafin-Kritik hätte man die liquiden Mittel für den laufenden Unterhalt erhöhen müssen, um mehrere Monate Verkaufsunterbrechung zu überbrücken.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:37

+++ Teil 11 +++

4) Einschätzung der Lage durch den Finanzberater, der mir die Lignum-Anlage verkauft hat
Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich nicht darüber klagen, wie mich mein Finanzberater über die aktuelle Lage auf dem Laufenden hält. Folgende Informationen und Einschätzungen habe ich über ihn erhalten:
• Er habe die Pflanzungen in Bulgarien selbst 2x besucht und ist von der Vertrauenswürdigkeit des Lignum-Managements überzeugt.
• Lignum habe gemeinsam mit einigen Finanzberatern ein Sanierungsteam gebildet. Ziel sei es, bis Anfang Juni einen Sanierungs-Vorschlag für das Unternehmen auszuarbeiten und dem Insolvenzverwalter vorzulegen.
• Es liege eine schriftliche Bestätigung von Herrn Dr. Nobis gegenüber dem Insolvenzverwalter vor, welche besagt, dass der Baumbestand in Bulgarien und dessen Pflege und Bewirtschaftung für mindestens 3 Monate gesichert ist.
• Die Anwaltskanzlei Active Law sei nicht von LIGNUM, sondern durch das Sanierungsteam beauftragt worden. Die Bildung der Interessengemeinschaft wurde ebenfalls durch das Sanierungsteam ins Leben gerufen unter Begleitung von activeLaw. Er selbst habe als Finanzberater auch erst durch das Anschreiben von der Bildung der Interessengemeinschaft erfahren.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:41

+++ Teil 12 +++

5) Interessenvertretung
Auch ich habe einen Brief von activeLAW erhalten, der mit einer Info der „Anleger Interessenvertretung Lignum“ kombiniert war. Wie oben schon angekündigt, werde ich weder die Anwaltskanzlei mit meiner Interessenvertretung beauftragen noch der beschriebenen Interessenvertretung beitreten. Meine Gründe:
> Ich habe im Internet keinerlei Erfahrungsbericht zu activeLAW gefunden. Wo liegt die Kompetenz dieser Kanzlei? Wo die Referenzen?
> activeLAW wurde von der „Anleger Interessenvertretung Lignum“ beauftragt. Diese wird als Zusammenschluss von (betroffenen) Finanzberatern vorgestellt, die auch von diesen geführt wird.
>> Welche Ziele verfolgt die Interessenvertretung? Gibt es eine Art Satzung oder Ähnliches?
>> Die Interessenvertretung gibt an, dass Sanierungsteam von Lignum zu bezahlen. Nach meinem Verständnis ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls einen Sanierungsplan ausarbeiten zu lassen?!?! Gleiches gilt für die Koordination und Finanzierung der weiteren Baumpflege in Bulgarien?!
>> Welche Personen stehen konkret hinter der Interessenvertretung und dem Sanierungsteam? Was ist deren Qualifikation?
>> Wie kann man diese kontaktieren? Nur über die Kanzlei, nachdem man bezahlt hat?
>> Wenn das Sanierungsteam seine Aufgabe zu einem späteren Zeitpunkt auch in der Aufgabe sieht, einen oder mehrere Sanierungs-Investoren zu finden – wie will es dann die Interessen von Alt-Anlegern und Neu-Anlegern gleichzeitig vertreten?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Michael » So 8. Mai 2016, 21:49

+++ Teil 13 +++

> Falls die „Anleger Interessenvertretung Lignum“ ein Zusammenschluss des bisherigen Lignum-Managements und einiger seiner Vertriebspartner ist: Warum soll ich diejenigen, die die aktuelle Situation (mit-)verantworten, mit der eigenen Interessenvertretung beauftragen?
> Weiterhin würde ich als Anleger (der für die Vermittlung eine ordentliche Provision gezahlt hat) von einem Zusammenschluss von Finanzberatern erwarten, dass diese die Interessen ihrer Anleger zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch ohne erneute Bezahlung wahrnehmen. Die oben aufgemachte Hochrechnung zum Anwalts-Honorar bis Jahresende spricht für sich …
> Abschließend möchte ich mich zur Situation von Lignum in einer Art mit anderen austauschen, die nicht durch eine Kanzlei kontrolliert wird, deren Interesse zunächst in der eigenen Honorar-Maximierung liegen muss.

Ziele einer alternativen Interessenvertretung sollten aus meiner Sicht zunächst eine gemeinsame Meinungsbildung und gegenseitige Information, z.B. über regelmäßige Newsletter oder eine gemeinsame Homepage sein.

Ich würde es begrüßen, wenn sich über dieses Forum noch andere Anleger finden, die sich für eine Interessenvertretung im Sinne "Anleger für Anleger" interessieren. Die Initiatorin des Forums hat beispielhaft auf die „Freunde von Prokon e.V. “ verwiesen: http://www.freunde-von-prokon.de/. Deshalb am Besten zwecks Kontaktaufnahme in diesem Forum zu registrieren!

Für Anleger aus dem Raum Mannheim / Heidelberg, die sich mal persönlich austauschen wollen, schlage ich ein Treffen am Mittwoch vor Fronleichnam, 25.05.2016 von 19:00-21:00 Uhr vor. Einen Gasthaus-Tisch in Heidelberg oder Mannheim kann ich gerne organisieren. Interessierte bitte ich um Rückmeldung an michael.sack.01@googlemail.com

Viele Grüße, Michael Sack

PS: Es gibt eine Zeichenbeschränkung. Deshalb die Aufteilung des Beitrages auf mehrere Posts.
Michael
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Mo 9. Mai 2016, 15:55

gikr hat geschrieben:Hallo, ich würde mich gern mittels diesen Forums auf dem laufenden halten. Habe das noch nie gemacht, muss ich mich registrieren oder wie läuft das? Sorry für die dumme Frage...


Gerne registrieren oder Sie schauen einfach gelegentlich auf der Seite vorbei.
sjansen
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon ANLEGER » Mo 9. Mai 2016, 19:21

Ich bin seit 2004 überwiegend in Teak investiert,
das Teakholz wird von der Fa. Floresteka in Brasilie aufgeforstet, darüber gibt es derzeit überhaupt keine Informationen.
Gibt es noch mehr Teak Investoren?
Was wird aus den Beständen in Brasilien?
ANLEGER
 

Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon E S » Di 10. Mai 2016, 09:21

Nachdem ich von activeLaw über die Insolvenz, bzw. über die "Interessensgemeinschaft" informiert wurde, kamen mir spontan einige Fragen auf, wie.z.B.
• wer ist Initiator dieser Interessenvertretung
• wer ist Vorsitzender der Interessenvertretung und welche Befugnisse hat dieser, bzw. wer hat Ihn bestimmt
• wie viele Anleger sind beigetreten
• wie setzt sich der geforderte Kostenbeitrag von 124,95 € zusammen und worauf basiert dieser
• in ihrem Anschreiben sprechen sie von einer einmaligen Kostenumlage, im weiteren Informationsschreiben geben sie einen Zeitraum bis 31.12.2016 an, wie ist dies zu verstehen.
Diese Fragen wurden p. Mail am 27.4.16 an Herrn Wolter geschickt und bis heute nicht beantwortet. Auch eine Erinnerung am 01.05.16 blieb ohne Reaktion. Heute habe ich dort angerufen und nachgefragt warum keine Stellungnahme erfolgt sei. Vom Sekretäriat, Herr Kügler, bekam ich die Antwort, dass er meine Mail nicht finden könne, da diese nicht an Ihn gerichtet sei, im Übrigen kämen jeden Tag ca. 600 Mails herein und er müsste sich da nun "durchwurschteln".
Seriosität sieht anders aus, mein Rat, Finger weg von diesen Leuten.
An Michael Sack - warum nur regional agieren, wenn Sie eine Anleger-Interessengemeinschaft gründen, werde ich beitreten.
E S
 

Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AchimB » Di 10. Mai 2016, 20:08

[Gibt es noch mehr Teak Investoren?
Was wird aus den Beständen in Brasilien?[/quote]
Zu 1: Ja. Zu 2: Keine Ahnung - schon lange hierzu nichts mehr von Lignum gehört. Irgendwie reden sie wohl nicht gerne über ihre Anfangsphase...
AchimB
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon alexz » Di 10. Mai 2016, 21:44

Hallo liebe Mitbetroffene,
auch ich habe nur durch activeLaw von der Insolvenz erfahren. Mein Finanzberater reagierte erst nach Tagen auf meinen Anruf, er kann zum jetzigen Zeitpunkt nach Gesprächen mit Lignum nur sehr rudimentäre Informationen geben:
Ist-Stand:
• Der Insolvenzverwalter ( IV), Herr Prof. Rattunde aus Berlin, hat sich am
vergangenen Mittwoch mit Vertretern der Anleger Interessenvertretung LIGNUM
zu einem ersten Gespräch in Berlin getroffen.
• Lt. dem IV wird es bis Ende Mai dauern, bis er sich einen ersten Überblick über die
Sachlage verschaffen kann.
• der einzig noch verbliebene Ansprechpartner bei Lignum in Deutschland ist der
Unternehmensgründer Dr. Nobis. Dadurch werden notwendige Fragen vom IV an
Lignum nur mit einer zeitlichen Verzögerungen beantwortet
• Nach jetzigem Stand gibt es ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber den
Anlegern in Form von Lieferungen der zugesagten Holzmenge.
• Für den Baumbestand in Bulgarien ist lt. IV eine Art Notbetrieb durch das bisher
betreuende Unternehmen in Form von 25 Mitarbeitern für die nächsten 3 bis 6
Monate gewährleistet.
• Die Gründung der Anleger Interessenvertretung LIGNUM geht auf Initiative von
Anlegern/Vermittlern zurück, die sich dann unter anderem einen
Insolvenzrechtler, einen Restrukturierungsexperten und einen
Gesellschaftsrechtler mit ins Boot geholt haben.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon alexz » Di 10. Mai 2016, 21:45

Nächste Schritte:

Seitens des IV:

• Aufdeckung aller Verbindlichkeiten, Sicherung aller Werte, Überprüfung des
Baumbestandes in Bulgarien und Sondierung eventueller Kaufinteressenten
(Verkauf von Lignum als Ganzes wird bevorzugt)

Mein Finanzberater empfiehlt im nächsten Schritt einen Beitritt zu der activeLaw Interessengemeinschaft, um geschlossen als Anlegergruppe gegenüber dem Insolvenzverwalter aufzutreten.
Auch ich schliesse mich in diesem Punkt den vorhergehenden Kommentaren an und werde dieser Interessengemeinschaft nicht beitreten, da in meinen Augen Dienste wahrgenommen werden und von uns bezahlt werden sollen, die durch den Insolvenzverwalter abgedeckt sind.
Mich würde interessieren, was die Rechtsschutzversicherung einzelner Betroffener sagt, da auch ich mich falsch beraten fühle. Bei meiner Versicherung ist eine Klausel aufgeführt, die solche Kapitalangelegenheiten ausschliesst, aber vielleicht könnt Ihr Eure Erfahrungen teilen.
Auch die Resonanz der Verbraucherzentrale und welche Strategie sie vorschlägt, würde mich sehr interessieren.

Vielen Dank für dieses tolle Forum
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Guenter » Mi 11. Mai 2016, 09:10

ANLEGER hat geschrieben:Ich bin seit 2004 überwiegend in Teak investiert,
das Teakholz wird von der Fa. Floresteka in Brasilie aufgeforstet, darüber gibt es derzeit überhaupt keine Informationen.
Gibt es noch mehr Teak Investoren?
Was wird aus den Beständen in Brasilien?


Ich bin zu einem Teil auch in Teak/Brasilien investiert. Da ich 2015 eine Teilauszahlung bekommen hätte sollen, diese aber nicht angekündigt wurde, habe ich den Vorstand der LIGNUm Sachwert Edelholz AG Hr. Andreas Rühl kontaktiert. Schriftlich (E-Mail) wollte er keine Auskunft geben, sondern nur am Telefon. Da hat er mit erklärt, dass man mit dem Verkauf von Teak auf bessere Preise warte und es daher noch einige Monate dauern wird. Das stellt sich nun im Nachhinein als möglicherweise falsch bzw. als Hinhaltetaktik heraus.
Gleichzeitig hätte ich auch aus der Robinienanlage in Bulgarien eine Teilauszahlung bekommen sollen (auch 2015). Hier hat mir Hr. Rühl erklärt, dass man mit der Ernte noch zuwarte, um das Wachstum des Herbstes 2015 noch mitzunehmen. Dürfte wohl auch in das Kapitel Ausrede fallen.
Da ich jedoch Hr. Rühl persönlich als seriösen Berater kennengelernt habe, hatte ich ihm geglaubt, obwohl mir das schon ein wenig komisch vorkam. Aber es hätte auch nichts geholfen, hätte ich ihm nicht geglaubt, was hätte ich tun können?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Guenter » Mi 11. Mai 2016, 09:45

Hallo zusammen!

Vorerst möchte ich Sabine und den bisherigen Schreibern danken für dieses Forum und die zahlreichen wichtigen Informationen!

Ich habe das Schreiben von der activLAW erst vor einer Woche bekommen, war dann 4 Tage im Urlaub und habe mich erst ab Montag damit beschäftigt. Nach meinen bisherigen Erkenntnissen werde ich mich NICHT an der Interessensgruppe um activLAW beteiligen, die Gründe wurden hier schon mehrfach erläutert.

Meine RS-Versicherung habe ich mit der Prüfung beauftragt, ob die Polizze diesen Fall abdeckt, aber noch keine Antwort erhalten.

Gleichzeitig habe ich einige Rechtsanwälten kontaktiert, die mit diesem Fall bewandert sind. Gestern Nachmittag hatte ich mit einem ein Erstgespräch. Er bot mit zwei Vertretungen an: 1.) Vertretung im Insolvenzverfahren, Kosten 760€ zuzügl. Mwst. Er rechnet damit, dass das Insolvenzverfahren ca. 3 - 5 Jahre dauern wird, insbesondere da es mit Bulgarien nicht ganz so einfach sein wird. 2.) Vertretung in Schadenersatzansprüchen (gegen Lignum und Vermittler), Kosten 960€ zuzügl. Mwst. Also doch recht erkleckliche Beträge. Ich warte nun erst mal ab.
Ein anderer RA bot mit gegen eine Einmalgebühr von 100€ zuzügl. Mwst. an, eine Überprüfung der Verträge und eine Ersteinschätzung zu erstellen. Auch hier warte ich vorerst einmal zu, was sich noch ergibt.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Guenter » Mi 11. Mai 2016, 09:46

Zur Anlage selber: ich war auch einmal in Bulgarien und habe mir die Plantagen angesehen. (Fotos vorhanden). Schaut alles gut aus, schöne Bäume, gute Pflege, Baumschule alles ordentlich und keine Probleme oder Schwächen erkennbar. Das war allerdings im September 2008.
Die Schwächen liegen wohl eher beim Management bzw. der Konstruktion. Was mir dabei auch nicht gefiel, war die immer wiederkehrende Änderungen der Namen. Da ich jedoch sowohl Hr. Rühl (Vorstand der Lignum Sachwert Edelholz AG) als auch Hr. Dr. Nobis als seriöse Menschen kennengelernt hatte, hatte ich da keine großen Bedenken. Die erwartete und angegebene Rendite von bis zu 11% (später wurde es weniger) kam mir zwar schon etwas hoch vor, aber ich dachte mir, wenn es "nur" 6 oder 7 Prozent werden, bin ich auch zufrieden.

Jetzt stellt sich das eher als teilweise "Schneeballsystem" heraus, wo mit den neuen Geldern die alten ausbezahlt werden bzw. überhaupt der Betrieb am Laufen erhalten werden kann. Jedenfalls würde ich jetzt das Wort seriös nicht mehr mit gutem Gewissen an diese Herren verteilen.

Die Investition hätte mir in meiner Pension jährlich eine nette Ausschüttung bringen sollen, jetzt werde ich dann wohl etwas kürzer treten müssen, aber vielleicht kommt ja doch noch ein bisschen was heraus. Noch werfe ich nicht die Flinte ins Korn. Vielleicht können wir ja gemeinsam doch noch eine halbwegs vertretbare Lösung finden.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon t-600 » Mi 11. Mai 2016, 21:37

Hallo zusammen,

ein großes Dankeschön für alle Beiträge und besonders an Sabine für die Einrichtung des Forums! Mit das Beste, was man im Internet zu diesem Thema findet.

Ich dachte eigentlich, dass der nun eingetretene Fall bei den Risiken nicht beschrieben war. Also habe ich im "LIGNUM nobilis" Verkaufsprospekt vom 28.06.2010 bei den Risiken nachgelesen. Der entscheidende Abschnitt ist wohl dieser:
- -
3.4. Risiken im Cash-flow bei LIGNUM
Es sind über die lange Laufzeit der Vermögensanlage Kosten für die Pflege und Zertifizierung der Baumbestände, Ernte- und Transportkosten sowie Management, Verwaltung, Beratung und Kontrolle der Mittelverwendung zu finanzieren. Hierzu werden mit Eingang der Anlage-Gelder, die in Form von LIGNUM nobilis angelegt werden, planmäßig Rücklagen gebildet, insbesondere in Form zusätzlicher, nicht zur Produktion des an die Anleger verkauften Edelholzes benötigter Baumbestände (...)

Aus diesen Rücklage-Baumbeständen wird Liquidität durch Vorabverkauf von Edelholz mittels des Vermögensanlagen-Angebotes LIGNUM nobilis bzw. Verkauf von bei der 1. bzw. 2. Zwischenernte geerntetem Edelholz gewonnen.

Wir gehen davon aus, dass wir aus den Rücklage-Baumbeständen jederzeit genügend Liquidität zur Deckung der laufenden Kosten generieren können. Prinzipiell sind jedoch unvorhergesehene extreme Markt-Situationen nicht auszuschließen, in Folge derer es zu Liquiditätsschwierigkeiten kommen kann. Liquiditätsengpässe können auch durch unvorhergesehene große Kostenüberschreitungen auftreten, obwohl bei der geplanten Mittelverwendung die Kosten begründet und mit Vorsicht angesetzt sind.

Kommt es zu länger andauernden Kosten-Unterdeckungen, so kann das prinzipiell zum Ausfall von LIGNUM führen. Das ist jedoch unwahrscheinlich (...)
- -
"Rücklagen" hört sich erst mal gut an, aber in Wirklichkeit wird hier das Schneeballsystem angedeutet: "Liquidität durch Vorabverkauf von Edelholz". Damals mir nicht aufgefallen...
t-600
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon t-600 » Mi 11. Mai 2016, 21:40

Sobald der Verkauf von Edelholz einbricht, ist die Pflege und Ernte ALLER Bestände gefährdet. Dass man sich unter diesen Umständen mit der BAFIN anlegt und alles aufs Spiel setzt ist unglaublich. Da activeLAW bzw. die "Anleger Interessenvertretung LIGNUM" dieses Verhalten auch noch rechtfertigt, werde ich dort nicht beitreten. An einer alternativen Vertretung, die die hier im Forum vertretenen Auffassungen vertritt, bin ich sehr interessiert.
t-600
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Bergler » Mi 11. Mai 2016, 21:42

Hallo
ich habe mal eine Frage hat sich schon mal einer Gedanken gemacht ob er seinen Markler verklagt.
Wegen falscher Beratung denn mir hat man auch erzählt das es ein guter Baustein für die Altersvorsorge ist.
Ich hab mir auch schon das Protokoll angesehen und das ist ja sicher ein Formblatt wo man angeblich aufgeklärt wurde über die Risiken.
Aber wenn das ein Schneeballsystem ist oder so sieht es ja langsam aus, ist das ja schon straffbar oder???
Gruß
Bergler
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon JMachunsky » So 15. Mai 2016, 07:32

Lignum Nobilis – Anleger müssen sich entscheiden
Die Anleger, die bei der „Lignum Sachwert Edelholz AG“ ihr Geld in der Hoffnung auf ordentliche Renditen durch ein ökologisch sinnvolles Projekt investiert haben, sehen sich mit dem Totalverlust konfrontiert. Die BaFin hat das Angebot untersagt und die Lignum-Gruppe mit ihren Nobilis – Produkten hat Insolvenz angemeldet.
Der renommierte Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ titelt nun in der Ausgabe vom 13.05.2016: Lignum: Dubiose „Anlegerinteressenvertretung“ auf Beutezug? Es wird in dem Beitrag darüber unterrichtet, dass wohl alle 5000 Anleger von einer „Anleger-Interessenvertretung Lignum“ angeschrieben werden, die ihre Dienste anbietet. Hinter der Anlegergemeinschaft sollen neben einer Anwaltskanzlei eine nicht näher benannte „Gruppe Finanzdienstleister“ stehen. Wesentlich Stoßrichtung dieser „Anleger-Interessenvertretung“ ist es, für die einzelnen Anleger Schadensersatzforderungen gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) durchzusetzen. Damit folgt die „Interessenvertretung“ der im Kundenmagazin der Lignum „nobilispost“ aufgestellten These, dass die BaFin durch eine unrechtmäßige Verfügung ein florierendes Unternehmen zerstört habe.
Die Experten von kapital-markt intern sehen dies sehr skeptisch und werfen die berechtigte Frage auf, woher die „Interessenvertretung“ die Adressen der 5000 Lignum Nobilis Anleger erhalten hat – von der Lignum-Gruppe selbst? Dies scheint nicht fernliegend, da die „Interessenvertretung“ der Lignum These folgt, dass die BaFin die Schuld an dem Desaster trage. Das Fazit von kapital-markt intern ist die Befürchtung, dass die Interessengemeinschaft von den Lignum Verantwortlichen initiiert wurde, um von deren möglicher Haftung abzulenken und die Anleger nochmals abzukassieren.
Haftungsrechtlich zeichnet sich nun eine Weggabelung ab: In die eine Richtung können die Anleger der Lignum sich der Führung der „Interessenvertretung“ anvertrauen. Wenn das Nobilis-Angebot der Lignum seriös und wirtschaftlich tragfähig war und die BaFin sich bezüglich der Prospektpflicht der Lignum-Verantwortlichen geirrt hat, könnte dies der richtige Weg sein.
In eine andere Richtung führt der Weg für Lignum-Anleger, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ein gewisses Vertrauen entgegenbringen. Einer mit vielen Fachleuten besetzten Behörde, deren Aufgabe auch der kollektive Anlegerschutz ist und die sehr sorgfältig abwägen muss, ob sie Untersagungsverfügungen mit weitreichenden Konsequenzen erlässt. Die Konsequenz ist in diesem Fall relativ klar: war der BaFin-konforme Prospekt erforderlich aber nicht vorhanden, sehen sich die Verantwortlichen der Lignum und der Vertrieb Haftungsansprüchen der Anleger ausgesetzt.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AnlegerMuc » So 15. Mai 2016, 16:23

Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Information. Vielleicht mal ein brauchbarer, da evtl. objektiver, Artikel. Im Moment erscheinen im Internet Unmengen an Artikel zu diesem Thema. Meist von Juristen geschrieben, die im gleichem Atemzug ihre Hilfe anbieten. Da ist es oft schwer ob möglicherweise nicht auch eigene Interesse vorhanden sind. Finde es wichtig eine ehrliche Einschätzung einer Lage zu bekommen bevor man eine kostenintensive Mandantschaft eingeht. Und solch Fachartikel können daher hilfeich sein.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Anleger » So 15. Mai 2016, 17:53

Danke für diesen Artikel! Bin selbst ja auch schon gewarnt worden, NICHT dieser AIV Lignum beizutreten, da diese mit Sicherheit nicht die Interessen der Anleger vertritt, sondern womöglich einfach ihre Köpfe aus der Schlinge ziehen wollen, und sich Lignum ihr Unternehmen billigst so zurückkaufen will...Und wenn man als geschädigter Anleger beitritt, sieht man sicher eher davon ab, seinen Finanzberater wegen möglicher Falschberatung zu verklagen...Das ist mir alles zu unsicher. Wir bräuchten mehr Geschädigte, damit wir einen eigenen Anwalt hätten, der wirklich auf UNSERER Seite steht! Und je mehr wir wären, desto geringer wären sicher die Anwaltskosten? Leider habe ich persönlich keine Rechtschutzversicherung. Ende Mai habe ich einen Termin bei der Verbraucherzentrale...
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon rami2008 » Mo 16. Mai 2016, 12:10

Bisher haben mir die vielen Beiträge schon weiter geholfen, das Ganze zu verstehen.
Und auch um zu vermeiden, voreilige Schritte zu unternehmen (wie z.B. der AIV Lignum beizutreten).
Ich hatte das Formular schon ausgefüllt und konnte die Überweisung noch stornieren.

Kann jemand folgende Fragen beantworten:

Was nutzt dem einzelnen Anleger die grundbuchliche Absicherung, die man bekommen hat?
Ist die nichts wert oder kann man sich darauf berufen?
Was bedeutet der Treuhandvertrag zwischen Lignum und der FIIB?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Guenter » Di 17. Mai 2016, 09:46

Lustig und pervers zugleich: gleich rechts neben dem Artikel der FAZ stehen zahlreiche Anzeigen mit Waldinvestments in der Schweiz mit 12% Rendite...
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Guenter » Di 17. Mai 2016, 10:34

Hallo!

Betreffend Rechtsschutzversicherung: die RS-Vers. muss zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bei Lignum bereits bestanden haben, bei mir ist das leider nicht der Fall, deshalb lehnt die RSV die Übernahme ab.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon credo » Di 17. Mai 2016, 16:10

Hallo zusammen,

bin hocherfreut, hier dieses Forum gefunden zu haben. Vielen Dank für die Erstellung!

Ich bin seit 2006 "dabei" und habe einmal, im Jahre 2013 eine erste "Ausschüttung" (Teak) bekommen.
ABER: Erst nachdem ich sie angemahnt hatte.

Im Jahr 2014 und 2015 wäre eine zweite und dritte Tranche fällig gewesen, aber, ebenfalls erst nach Intervention bekam ich die
Nachricht, "man warte mit dem Verkauf ´meines Holzes´ noch, um einen angemessenen Verkaufspreis zu bekommen und bat um Geduld.
Die habe ich zwar, wurde aber nun sehr ernüchtert durch die Nachricht über die Insolvenz.

Wa mir jetzt erst schnmerzlich bewusst wird, ist die Tatsache, dass die Bewirtschaftung aus dem Verkauf von Holz erfolgen soll, bzw. druch den Verkauf von neuen Anteilen.
Das nenne ich jetzt mal eher Schneeballsystem.
Und das, obwohl auch mir die SACHE erst sehr seriös erschien - ist doch ein Großteil des Vermögens in einer (Familien-) Stifung angelegt. Davon war hier noch gar nicht die Rede.
Auch nicht davon, was solch eine Stuftung für eine Auswirkung bei derInsovenz hat.

Was mich ärgert und weiter an der urpsrüngichen "Seriosität" von Lignum zweifeln lässt, ist die Tasache, dass alle Lignum websites gelöscht sind
und von der "Firma" selbst keinerlei Infos kommen oder zu bekommen sind. Natürlich außer der Info über die Möglichkeit zum Beitritt zur Interessengemeinschaft,
die mir aber äußerst suspekt erscheint, weil die Anwaltskanzlei ja erst mal nur dazu da ist, das eingesammelte Geld an die Interessenvertretung, (aber welche Interessenvertreter genau?) abzuführen.

Ich hoffe, dass "wir" hier mehr Infos zusammentragen und mit dazu beitragen, dass möglichst viele Betroffene erfahren, was "man" überhaupt tun kann/ muss.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon credo » Di 17. Mai 2016, 16:42

Hallo,

hier zur Info ein Beitrag,

bei markt-intern ist ein neuer Beitrag "Pleite des Edelholz-Anbieters Lignum: Der große Insolvenz-Schwindel?"
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon PleiteGeier » Mi 18. Mai 2016, 01:27

Bitte liebe Gruppe nimmt mir das nun nicht übel. Ich bin genauso betroffen wie Ihr und es ist ein ernstes Thema. Nur manchmal kommt mein schwarzer Humor doch durch.
Ein Bestatter in Würzburg bietet jetzt wirklich "Designer Särge LIGNUM" aus edlen Hölzern an. Das ist kein Witz !!! Liegt jetzt daran die Zukunft unserer Bäume oder unseres Geldes ???
PleiteGeier
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Baumrettung » Mi 18. Mai 2016, 11:14

Hallo,
habe gerade bei ActiveLaw in Hannover angerufen (bevor ich dieses Forum gesucht und gefunden habe) und bin auf einen sehr unwilligen, unprofessionellen -man könnte auch sagen frechen - Rüdiger Kügler gestoßen. An Hr Dr. Wolter weiterverbinden wollte er mich nicht. Wer diesen Herrn Kügler als seinen Sekretär angibt, hat sich ein schlechtes Aushängeschild gewählt und kann in meinen Augen (habe öfter mit Juristen und deren Geschäftsstellen zu tun) selbst nicht sonderlich professionell sein (u.a. wenn man bedenkt, um welche Summen es geht). Habe nun - auch dank der Beiträge oben - beschlossen, Active LAW nicht beizutreten.

Bzgl. Insolvenz: Die Bäume an sich dürften ja nicht von der Insolvenz betroffen sein (gehören ja schließlich jeweils dem Anleger) oder gehören die Bäume demjenigen, dem das Land gehört?
Je nachdem, ginge es doch vor allem um Sicherstellung der Baumpflege, Schutz vor Diebstahl, später Verkauf des Holzes, oder?

Hat das schon jemand geprüft?
Werde mal versuchen, den Insolvenzverwalter dazu zu erreichen oder hat das schon jemand gemacht?
Evtl. sollte man auch Klage gegen die jeweiligen Finanzvermittler prüfen - ich habe jedenfalls 5% Vermittlungsgebühr bezahlt und zumindest die hätte ich gern wieder.

Könnten vielleicht die Teilnehmer des Forums mal schreiben, wo sie wohnen bzw. wo sie für ein Treffen hinfahren würden - ich könnten z.B. nach Berlin oder Raum Stuttgart-Heidelberg kommen (in Mannheim scheints ja schon was zu geben).
Baumrettung
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Sally » Mi 18. Mai 2016, 18:46

Baumrettung hat geschrieben:Bzgl. Insolvenz: Die Bäume an sich dürften ja nicht von der Insolvenz betroffen sein (gehören ja schließlich jeweils dem Anleger) oder gehören die Bäume demjenigen, dem das Land gehört?
Je nachdem, ginge es doch vor allem um Sicherstellung der Baumpflege, Schutz vor Diebstahl, später Verkauf des Holzes, oder?

Hat das schon jemand geprüft?
Werde mal versuchen, den Insolvenzverwalter dazu zu erreichen oder hat das schon jemand gemacht?


Im Moment werden diesbezügliche Fragen von Anlegern gesammelt, um diese geschlossen beim Insolvenzverwalter vorzutragen bzw. mit ihm abzuklären.

Sally
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Anleger » Mi 18. Mai 2016, 21:46

Hallo Zusammen,

wenn es noch geschädigte Anleger aus München gibt, bitte gerne per PN bei mir melden!!
Vielen Dank!!
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Guenter » Do 19. Mai 2016, 10:03

Die Lignum-Insolvenz hat sogar in Österreich Schlagzeilen ausgelöst: http://kurier.at/wirtschaft/edelholz-pleite-anleger-bangen-um-65-millionen-euro/199.555.334
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon AnlegerMuc » Fr 20. Mai 2016, 14:55

Liebe Mit-Anleger,

die letzten Tagen haben die ein oder andere unschöne Wahrheit schon ans Tageslicht gebracht. Ich fürchte mit Wahrheiten und Realitäten könnten wir noch lange nicht am Ende sein.

Was ich aber sagen kann ist das hier total viele nette tolle engagierte Leute sind, die Anfangs einfach an eine nachhaltige Idee geglaubt haben.

Mir wäre es lieber gewesen den ein oder anderen zu einem schöneren Anlass kennenzulernen.

Danke an alle die sich hier bisher mit Beiträgen zu Wort gemeldet haben. Es wäre schön wenn wir weiter wachsen.

Nun wünsche ich Euch erstmal ein schönes Wochenende und lasst es Euch denoch stets gut gehen.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon credo » Sa 21. Mai 2016, 16:12

Habe eben entdeckt, dass LIGNUM wieder eine Webpräsenz hat.

Hier der Link:

http://lignum-gruppe.de/LignumGruppe%20-%20Wertschöpfung%20mit%20Edelholz%201

Von dem laufenden Insolvenzverfahren ist aber nichtszu lesen.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Sally » Sa 21. Mai 2016, 16:57

credo hat geschrieben:Habe eben entdeckt, dass LIGNUM wieder eine Webpräsenz hat.

Hier der Link:

http://lignum-gruppe.de/LignumGruppe%20-%20Wertschöpfung%20mit%20Edelholz%201

Von dem laufenden Insolvenzverfahren ist aber nichtszu lesen.


Soweit mir bekannt ist, bestand diese Webpräsenz die ganze Zeit über und betrifft lediglich die gesamte Lignum-Gruppe. Es sind allerdings einige allgemeine Informationen vorhanden, auch ein Link zur Nobilis-Seite, der wiederum nicht existiert.

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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Bergler » So 22. Mai 2016, 21:47

Hallo zusammen
ich habe heute eine Info bekommen über den ersten Zwischenstand bei der Intressengemeinschaft. bin zwar kein Mitglied aber scheinbar im Verteiler.
Die haben schon echt viel geleistet!!!!
Ist schon irgendwie lustig.
Nur kann keiner lachen!

Sehr geehrte Edelholz-Investoren,

als kurzer Zwischenstand zum weiteren Prozedere in der Angelegenheit „LIGNUM Edelholz“ hier einige Informationen.

1. Bevollmächtigung der Anleger Interessenvertretung LIGNUM (kurz AIL)

Die AIL ist bei rund der Hälfte der Datenerfassung aller Vollmachtgeber angelangt. Die Flut der Email- und Faxaufträge, teilweise unleserliche Unterlagen und die zahlreichen Überweisungseingänge (mit teilweise fehlenden Vertragsnummern etc.) haben einen hohen Zeitaufwand verursacht.

Alle Beteiligten der AIL arbeiten mit Hochdruck daran.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen für Ihre Zahlungseingänge und weitere Informationsschreiben erst nach vollständiger Erfassung aller Kundendaten erfolgen kann.

2. Internetseite

Durch die AIL wurde eine Internetseite eingerichtet, um alle Antworten auf entstandene Fragen zu bündeln und über den aktuellen Stand zu informieren. Die Freischaltung erfolgt nach Erfassung aller Kundendaten (siehe Punkt 1). Jeder Anleger, der wie von uns empfohlen die AIL bevollmächtigt hat und die Gebühr überwiesen hat, wird demnächst Zugangsdaten für die Internetseite erhalten. Alle weiteren Informationen und Fakten zum Fortgang der Verhandlungen der AIL und zum jeweiligen Sachstand erhalten Sie zukünftig ausschließlich auf diesem Weg!

3. Presse

In sämtlichen Internetforen und in der Presse sind mittlerweile viele Informationen zum Thema LIGNUM zu finden. Dabei muss man allerdings vorsichtig sein, denn viele Aussagen basieren auf Vermutungen und Missverständnissen aber nicht auf Fakten.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns lediglich mit den Fakten beschäftigen werden und ungeprüfte Presseberichte nicht kommentieren werden.
Bergler
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Zublin » Mo 23. Mai 2016, 14:10

Hallo,

ich habe heute auch eine Infomail von meinem Berater bekommen (ohne in der AIL zu sein), etwas ausführlicher noch, ich ergänze:

Anleger Interessenvertretung Lignum (AIL)

Seit dem Versand der Informationen über die AIL wurde diese bisher für rund 2.000 Verträge (von ca. 3.000) bevollmächtigt. Derzeit beschäftigen sich sechs Personen mit der Eingabe der hieraus resultierenden Daten. Zudem müssen zu jedem Datensatz die entsprechenden Zahlungen gesucht und zugeordnet werden. Wenn die Zahlung nicht mit dem richtigen Verwendungszweck getätigt wurde oder kommentarlos von einem anderen Konto als vom Kundenkonto kam, dauern die Verarbeitungsvorgänge pro Vertrag teilweise 20 Minuten. Die Mitarbeiter sind daher erst bei rund der Hälfte der Datenerfassung angelangt. Es gilt derzeit, einen guten Teil des in den letzten 15 Jahren aufgebauten Lignum Kundenbestand in einer Zeit von wenigen Wochen einzugeben. Die Unterlagen sind teilweise fotografiert oder unleserlich. Es ist jedenfalls ein großes Stück Arbeit.

Über die Arbeit werden wir Ihnen in der nächsten Woche berichten. Dann erhalten Sie auch den Bericht des 8-­‐köpfigen Teams, welches beim Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde in Berlin war. Zuerst müssen aber noch die Kommunikationsgrundlagen (u.a. Internetseite) zu Ende gebracht werden, damit die Interessenvertretung von allen Kunden wahrgenommen werden kann.

Die AIL ist eine freiwillig von Vermittlern - diese sind auch Anleger und haben einen Großteil der Verträge vermittelt - gegründete Interessengemeinschaft für alle Lignum-Anleger. Die Arbeit läuft neben dem eigentlichen Tagesgeschäft. Antworten zur AIL-Kostenumlage und deren Verwendung finden Sie im anhängenden Interview, das bald in kapital-­markt erscheinen wird.
-------------------
Presse:

Wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, gibt es in Foren und in der Presse auch schon viele Informationen zum Thema Lignum aber auch zur AIL. Dabei muss man allerdings vorsichtig sein, denn viele Aussagen basieren auf Vermutungen oder Missverständnissen. Im Fall der kapital-­markt intern Berichte haben wir uns sogar bei der Redaktion beschwert. Denn dort bezeichnete man die AIL bereits als „ominös“, ohne ein einziges Wort mit den Verantwortlichen gewechselt oder nachgefragt zu haben. Zwischenzeitlich ist die AIL mit kapital-‐markt intern aber im Gespräch und arbeitet nun an einer abgestimmten Kommunikation, u.a. indem die dortige Redaktion mit Informationen versorgt wird. Dies wurde auch im Falle von ecoreporter getan und im Fall eines freien Journalisten einer großen Zeitung, der ursprünglich beim Insolvenzverwalter angefragt hatte und dessen Kontakt der AIL daraufhin aus Berlin übergeben wurde. Die Fragen von kapital-­‐markt intern und die Antworten darauf erhalten Sie anbei zur Kenntnis.

Um auch in den diversen Internetforen für eine sachliche Diskussion zu sorgen, fehlt unserem Team letztendlich leider die Zeit. Denn jede vernünftige Pressearbeit benötigt einige Stunden pro Vorgang, die wir derzeit nicht haben. Ich werde Sie daher zeitnah über die aktuellen Entwicklungen informieren, bitte jedoch auch um Verständnis, dass ich auf Aussagen aus dem Internet und andere Spekulationen aus zeitlichen Gründen nicht eingehen kann.
-------------------------

Gut, dass endlich mal ein bisschen Informationen kommen! Wenn ich von einem 8- köpfigem Team lese, dann relativiert sich auch die Summe, die die AIL insgesamt bekommt. Hier ist nur von 3.000 Verträgen (statt von 5.000) die rede. Es treten ja nie alle Anleger in so eine Interessengemeinschaft ein. Bei 2.000 x 105.- € liegen die jetzt bei 210.000.- € - klingt viel. Aber RAe kosten viel, auch ohne AIL, normale Mitarbeiter wollen auch bezahlt sein....

Und wie auch immer: Es geht etwas, da läuft viel im Hintergrund - vielleicht kommt am Ende ja doch mehr raus als 5%. Wäre schön!

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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Zublin » Mo 23. Mai 2016, 14:11

Teil 2:

Hier noch Infos meines Beraters vom 14.04.2016 zum Grund und Gründung der AIL. (Diese Infos scheinen viele hier nicht bekommen zu haben):

Wie uns mitgeteilt wurde, hat die Lignum Sachwert AG am letzten Freitag Insolvenz angemeldet.

Vorausgegangen war das weitere Vertriebsverbot durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) Mitte März aufgrund der aktuellen Broschüren. Hintergrund: Der Gesetzgeber hat letztes Jahr das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet, dass für Anbieter von Vermögensanlagen neue Pflichten eingeführt: So wurde die u.a. die Prospektpflicht konkretisiert und erweitert.
Nicht konkret definiert jedoch wurde, was alles als Vermögensanlage zählt. Das BAFin nimmt sich anscheinend aktuell alles vor, was als Vermögensanlage dienen könnte.

Anscheinend waren die Geschäftsführung der Lignum Sachwert Edelholz AG - namentlich der Minderheitengesellschafter und Geschäftsführer Herr Rühl - und deren Rechtsanwälte davon ausgegangen, dass der Erwerb von Edelholz - wie der Direkterwerb von Immobilien oder Edelmetallen - nicht darunter fällt. Während andere Anbieter - Forest Finance und Miller Forest - aktiv auf die BAFin zugegangen sind und mit dieser die Prospekte auf einen angemessenen Inhalt/Umfang konzipieren, hat Lignum weiter gemacht wie bisher. Daher auch der Vertriebsstopp und die Abschaltung der Internetseite im März. Leider war die Krisenkommunikation der Geschäftsführung grottenschlecht.

Wir müssen sicher nicht erwähnen, dass die Insolvenz der Lignum Gruppe für uns alle ein großer Schock war. Aus diesem Grund haben wir Berater und Vermittler eine Basis geschaffen, auf der wir Berater uns zusammenschließen und für unsere Kunden gemeinsam agieren können. Uns ist die Bedeutung der aktuellen Situation somit sehr bewusst und wir sitzen zusammen mit Ihnen allen im selben Boot, da wir auch selbst Investoren sind und die Substanz des Unternehmens jahrelang intensiv geprüft haben und von der Zukunftsfähigkeit überzeugt sind.

Wir haben uns bereits mit Kollegen aus Süddeutschland, die über 10% der über 3.000 Anleger betreuen, zusammengesetzt und die "Interessengemeinschaft Anleger Lignum" ins Leben gerufen.

Um die Kosten des Sanierungsteams, der Anwälte und der Kommunikation für das laufende Jahr abbilden zu können, wird ein Sanierungsbeitrag von einmalig 105 Euro (zzgl. Ust.) pro Vertragsnummer von allen Kunden angefordert werden, die sich durch die Interessensvertretung vertreten lassen möchten. Dies ist für jeden Kunden freiwillig. In diesem Betrag sind alle Leistungen bis zum 31.12.2016 inbegriffen, wie bspw. auch die anwaltliche Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter (der übrigens eher ein "Sanierer" und kein "Abwickler" sein soll), so dass der Kunde keine eigene Arbeit mit der Forderungsanmeldung und anderen begleitenden Arbeiten hat und auch keine Fehler machen kann, die ihm finanziellen Schaden verursachen könnten. Stattdessen wird er in allen seinen Belangen professionell vertreten. Die Vertretung von mehreren hundert Verträgen gegenüber dem Insolvenzverwalter und möglichen Sanierungskapitalgebern führt zu einer wirtschaftlich viel stärkeren Position als das einzelne Auftreten jedes Anlegers alleine. Wir rechnen daher damit, dass Anleger, die ihre Vertragsrechte in einer starken Gruppe von einem Anwalt vertreten lassen, einen besseren Verhandlungsstand und damit ein besseres wirtschaftliches Ergebnis erzielen werden, als Einzelanspruchssteller.
Alle durch die Interessensvertretung beauftragten Anwälte arbeiten übrigens im Auftrag der Interessensgemeinschaft für unsere gemeinsamen Kunden - sofern sich diese bei der Interessensgemeinschaft „listen“ lassen. Hierfür werden alle Kunden am kommenden Montag mit einer Information und einer Rückantwortmöglichkeit angeschrieben. Mit der Rückantwort kann jeder Kunde seine Verträge listen - also vertreten - lassen. Die Interessensgemeinschaft verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Ziele, sondern arbeitet auf Basis der Kostendeckung.

-------------------------------------
Das bedeutet meiner Meinung nach nicht, dass man unbedingt der AIL beitreten muss. Es gibt ja noch andere Interessenvertretungen, bzw. profitiert man vielleicht auch als "Nicht-Mitglied" davon, was die anderen bezahlen und erreichen....

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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Zublin » Mo 23. Mai 2016, 14:32

Hallo an alle!

Hier noch ein Interview vom 19.05.2016 mit der AIL, bzw. Christian Hick, habe ich auch über meinen Berater erhalten. Wer dieses Interview geführt hat, bzw. wer KMI ist, lässt sich aus dem Mail-Anhang nicht erkennen. (das Interview ist lang, muss ich auf mehrere posts aufteilen):

Interview Teil 1:

KMI:
In der aktuellen ‚nobilispost’ der Lignum-Gruppe heißt es u. a.:
„Eine Gruppe unserer Vertriebspartner arbeitet mit uns zusammen bereits an einer
Lösung, mit der die Auswirkungen unserer Insolvenz für Sie möglichst gering
gehalten werden sollen. Hierzu hat sich eigens eine ‚Anleger-Interessenvertretung
Lignum’ gegründet, die sich anbei vorstellt.“

1. Ist es zutreffend, dass es – wie oben von Lignum behauptet – eine Zusammenarbeit
‚Anleger-Interessenvertretung Lignum’ und Lignum gibt? Wenn ja, in welcher Form
findet diese Zusammenarbeit statt?

AIL:
Die Anleger Interessenvertretung Lignum (AIL) wurde wie berichtet, direkt nach Kenntnis der
Situation bei Lignum ins Leben gerufen. Aus dem „Arbeitskreis“ wurde recht bald die
„Anleger Interessenvertretung Lignum GmbH & Co. KG“. Die Rechtsform der GmbH & Co.
KG wurde vor allem auf Anraten des Steuerberaters gewählt, da die Steuergesetzgebung
gegenüber „Arbeitsgemeinschaften“ und „Interessengemeinschaften“ schwierig ist. Wir
wollten aber jedem Anleger eine ordnungsgemäße Rechnung als Beleg für dessen
Kostenbeteiligung zukommen lassen. Um die eventuelle Haftung für erbrachte Tätigkeiten
nicht auf unnötig viele Personen auszudehnen, wurde die Gründung alleine durch Herrn
Christian Hick vorgenommen. Die tägliche Arbeit wird aber durch mehrere Personen
geleistet. Alleine mit der Eingabe der vielen Anlegerdaten aus den hereinkommenden
Vollmachten sowie der Sichtung der hereinkommenden Anfragen und dem Aufbau der
Internetseite sowie der rechtlichen Beratung der AIL für die vertretenen Lignum-Kunden sind
derzeit über 20 Personen tätig.
Die Unterstützung von Lignum fordert die AIL aktiv ein, in dem sie Informationen zu Zahlen
und Fakten einholt, um die tätigen Anwälte und Sanierungsberater mit Informationen zu
versorgen. Würde Lignum die AIL nicht unterstützen, so wäre dies für uns ein ganz
schlechtes Zeichen und würde Lignum in ein schlechtes Licht rücken. Denn das könnte auch
bedeuten, dass Lignum etwas zu verbergen hätte. Wir gehen aber derzeit davon aus, dass
die von uns angeforderten Informationen geliefert werden. Dies erfolgt derzeit Stück für
Stück, da wir uns an das Thema herantasten müssen. Es gilt, ein Konzept zu konzipieren,
welches die Bäume in Bulgarien für die Anleger erhält. Lignum hat sich hierzu 15 Jahre
know-how aufgebaut. Dieses know-how jetzt nicht weiter zu nutzen, wo wir auch erst seit
wenigen Wochen im Thema sind, wäre dumm. Wir maßen uns nicht an, selbst in Bulgarien
fast 3000 Hektar Edelholzflächen zu bewirtschaften, zu bewachen und zu optimieren, ohne
jegliche Infrastruktur vor Ort zu haben. Deshalb ist eine Zusammenarbeit mit Lignum
zwingend notwendig und wird von uns auch eingefordert. Denn nur so können wir die
bestehenden Werte in Form von Bäumen für die Anleger erhalten und ein neues Konzept
umsetzen. Wie dies aussehen könnte, dazu ist es heute noch zu früh eine Aussage zu
treffen. Es kommen am Ende sicher mehrere Varianten in Frage, wie man vorgehen könnte.
Aber auch um dies richtig einzuschätzen, sind wir auf weitere Informationen von Lignum
angewiesen.

2. Welche Verbindungen (personeller oder organisatorischern Natur) bestehen
zwischen der Lignum-Gruppe und der „Anleger Interessenvertretung Lignum“?

AIL:
Es bestehen keinerlei Verbindungen zwischen der AIL und Lignum. Die AIL wurde durch
mich, Christian Hick, gegründet. Ich bin Inhaber der Christian Hick Finanzplanung GmbH,
welche langjähriger Vertriebspartner der Lignum war. Dies ist die einzige Verbindung zu
Lignum.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Zublin » Mo 23. Mai 2016, 14:34

Interview Teil 2:

3. Hat die „Anleger Interessenvertretung Lignum“ die Adressen von bis zu 5.000
Lignum-Kunden von der Lignum-Gruppe erhalten? Wenn ja, auf welcher rechtlichen
Grundlage? Wenn nicht von Lignum, woher dann und auf welcher rechtlicher
Grundlage?

AIL:
Die Post, welche den Anlegern im April zugegangen ist (Schreiben activeLAW im Namen der
AIL sowie Rückantwortformular) wurde auf Bitten einiger Finanzberater direkt durch Lignum
zusammen mit der letzten „nobilis Post“ verschickt. Damit war für die AIL die Möglichkeit
gegeben, alle Anleger in der Krise zu erreichen und darüber zu informieren, dass sich eine
Interessenvertretung gebildet hat, der man sich anschließen kann. Sonst hätten die Anleger
hiervon erst sehr viel später und durch Umwege erfahren.
Auch für die Lignum Geschäftsführung war dies ein Anliegen, da das Lignum Management
die Anleger in dieser Phase nicht alleine lassen wollte. Man wollte den Anlegern nicht nur die
negativen Informationen aus der nobilis-Post übersenden, sondern ihnen auch gleichzeitig
mitteilen, dass sie damit nicht alleine gelassen werden.
Anfang April konnten sich einige Finanzberater im Rahmen eines persönlichen Treffens mit
der Lignum Geschäftsführung selbst ein Bild davon machen, dass sowohl die Herren
Dr.Nobis, der Gründer von Lignum, als auch Vertriebsvorstand Andreas Rühl in dieser Phase
etwas für die Lignum Kunden tun wollten.
Man kam zur übereinstimmenden Auffassung, dass für das Gelingen eines zu erarbeitenden
Fortführungskonzeptes das Zusammenwirken aller Anleger notwendig ist. Deshalb hat man
uns beim Versand der Unterlagen unterstützt.
Die weitere Kommunikation erfolgt nun mit den Anlegern, welche sich proaktiv an die AIL
gewandt haben.
Wir sind aber dabei zu prüfen, ob uns die Anlegerdaten zur Verfügung gestellt werden
können, um die eingehenden Vollmachten darauf hin zu überprüfen, ob damit berechtigte
Ansprüche (für die richtigen Verträge) geltend gemacht werden und um den Lignum
Anlegern in einer einmaligen Post die vielen derzeit bestehenden Fragen zu beantworten.

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage bewirbt die „Anleger Interessenvertretung
Lignum“ über Lignum-Aussendungen an Kunden den Beitritt zu der gewerblich
geprägten Interessenvertretung sowie die Vollmachtserteilung an die Kanzlei
activeLAW?

AIL:
Eine Bewerbung ist und war nicht beabsichtigt.
Den Anlegern sollte lediglich die Existenz einer Anlaufstelle bekanntgegeben werden, die
sich um die Anmeldung ihrer Ansprüche kümmert. Allen Anlegern wurde mitgeteilt, dass eine
Anspruchsanmeldung auch selbständig oder über andere (rechtliche) Berater stattfinden
kann.
Darüber hinaus ist Ziel der AIL, den Anlegern ein tragfähiges Sanierungskonzept
vorzustellen, um deren Vermögenswerte nachhaltig zu sichern.
Die Tätigkeit der AIL geht somit weit über die Anmeldung der Ansprüche beim
Insolvenzverwalter hinaus. Durch die Bündelung von Kompetenzen und der durch die
Anleger geleisteten Kostenumlage ist es der AIL möglich, im Sinne aller Anleger versierte
Spezialisten zur Erarbeitung des Sanierungskonzeptes zu beauftragen. Die AIL hoff so – im
Sinne eines jeden Anlegern- mit diesem tragfähigen Fortführungskonzept möglichen
Insolvenzschnäppchenjägern zuvorzukommen.
AIL ist überzeugt, hiermit eine Basis zu schaffen, die im Sinne eines jeden Anlegers steht.
Die Vollmacht wird im Übrigen nicht der Kanzlei activeLAW erteilt, sondern gegenüber der
Anleger Interessenvertretung. Diese beauftragt dann wiederum die vorgenannten
Spezialisten.


5. Inwiefern ist sichergestellt, dass die einmalige Kostenumlage an die Anleger
zurückgezahlt werden kann, wenn sich herausstellt, dass die Bewerbung zum Beitritt
der Interessengemeinschaft unrechtmäßig war?

AIL:
Jeder Anleger erhält nach Übersendung der Vollmacht und Überweisung seiner
Kostenumlage eine Rechnung zusammen mit den Login-Daten für die Internetseite sowie
einer Widerrufserklärung. Sollte er die Bevollmächtigung innerhalb der Widerrufsfrist
widerrufen, erhält er sein Geld zurück und seine Daten werden wieder gelöscht.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Zublin » Mo 23. Mai 2016, 14:36

Interview Teil 3:

6. Steht Ihnen oder Ihnen nahestehenden Unternehmen oder Personen ein
Vergütungsanspruch aus der von den Anlegern zu zahlenden Kostenumlage zu, auch
ggf. in Beratungsfunktionen? Wenn ja, wo hoch ist dieser Anspruch bzw. wie bemisst
sich dieser?

AIL:
Ich bin seit 19 Jahren selbständiger Finanzberater und seit 2002 als Certified Financial
Planner auch in der Honorarberatung tätig. Nach Übernahme der Hauptverantwortlichkeit für
die Sanierung der Lignum Gruppe im April habe ich meine sämtlichen Kunden
angeschrieben und mitgeteilt, dass mein Kerngeschäft bis zum Abschluss der Sanierung
komplett eingestellt und ruhen wird, damit ich mich voll auf diese Tätigkeit konzentrieren
kann. Damit habe ich mich voll der Tätigkeit für die Anleger verschrieben. Daher werde auch
ich aus dem Budget der AIL für meine Tätigkeit und meine Kosten vergütet. Die Höhe
bemisst sich nach dem Aufwand. Bisher habe ich selbst aus dem Budget der AIL nichts
entnommen. Der Termin beim Insolvenzverwalter in Berlin mit allen Fachanwälten und
Beratern mit deren Tagessätzen inkl. Reisekosten hat die AIL aber bereits rund 10.000 EUR
gekostet. Wie man alleine an diesem Beispiel sieht, ist eine professionelle Arbeit von einem
einzelnen Anlegern kaum wirtschaftlich tragbar.
Ein Sanierungsbudget und damit auch das Budget der AIL wird hauptsächlich verwendet für:
Kommunikation mit Anlegern und den Betrieb einer Informations-Internetseite
Kosten die durch die Sanierungstätigkeiten verursacht werden
Kosten der eingeschalteten Fachanwälte
Kosten für eingeschaltete Berater (bspw. Agrarexperten oder externe Sanierungsberater)
Einholung von (steuerlichen, rechtlichen, Wert-) Gutachten
Kosten für Kommunikation (wie beispielsweise auch der Zeitaufwand für Pressearbeit,
Übersetzungen, etc.)


7. Sind Sie der Auffassung, dass Lignum nur schlechte Kommunikation betrieben
hat? Welches Verschulden trägt das Lignum-Management an der derzeitigen
Situation?

AIL:
Für die AIL steht die Sicherung und der Erhalt der Bäume und damit der Vermögenswerte
der Anleger im Vordergrund. Unsere komplette Arbeitsleistung binden wir aktuell für dieses
Vorhaben.
Im Laufe unserer Tätigkeit werden wir zur Schuldfrage noch kommen, um deren
Aufarbeitung wir dann ebenfalls bemüht sein werden. Hierzu liegen uns derzeit aber noch
keine ausreichenden Informationen und Kenntnisse vor.


8. Welche Aussichten haben Schadenersatzforderungen gegen die Bafin, die die
„Anleger Interessenvertretung Lignum“ geltend machen will? Auf welcher Grundlage
beruhen diese?

AIL:
Wir haben bereits rechtliche Berater um die Prüfung möglicher Ansprüche gebeten. Wir
können hierzu jedoch noch keine Aussage treffen.

9. Welche konkreten Maßnahmen hat die „Anleger Interessenvertretung Lignum“
bereits in die Wege geleitet? Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

AIL:
Wir haben bereits:
-ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalterteam in Berlin geführt und die handelnden
Personen der AIL und des Insolvenzverwalters kennen sich dadurch. Zudem hat eine weitere
Abstimmung zur gemeinsamen Vorgehensweise stattgefunden. Wir wollen dem
Insolvenzverwalter zuarbeiten, damit dieser schneller einen umfassenden Überblick erhält.
Dies wird von diesem begrüßt.
- Fachanwälte aus mehreren Disziplinen mit der Materie vertraut gemacht und Aufgaben
verteilt
- eine Internetseite online geschalten, auf der sich Anleger und Finanzberater künftig über
unsere Arbeit informieren können
- einen Fragenkatalog an die Familie Nobis (Dr.Andreas Nobis und Peter Nobis) übersandt,
damit wir ein Anschlusskonzept erstellen können, sobald wir Antworten auf diese Fragen
haben
- die Kommunikation mit der Familie Nobis aufgenommen und lassen uns über den Fortgang
in Bulgarien informieren, damit sichergestellt ist, dass die Bäume dort weiter bewacht werden
Unser Ziel ist es in der Zukunft:
-eine tragfähige Lösung zu finden, die das Investment der Anleger mit dem wirtschaftlich
bestmöglichen Ergebnis sichert.
Dabei ist das Problem zu lösen, wie die Pflege und Bewachung der Bäume sowie die
laufenden Pachtzahlungen für die Agrarflächen zu finanzieren / zu überbrücken sind, bis die
Bäume schlagreif sind und ertragreich geerntet und verkauft werden können.
Eine Optimierung der Holzvermarktung, welche Lignum bereits begonnen hatte, ist hierbei
ebenfalls zu erreichen.
Zublin
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Zublin » Mo 23. Mai 2016, 14:37

Interview Teil 4 (letzter Teil):

10. Stehen Ihnen noch Provisionsansprüche oder sonstige Vergütungsansprüche
gegen die Lignum-Gruppe zu? Wenn ja, wie hoch sind diese?

AIL:
Ich nehme an, Sie meinen meine Firma, die Christian Hick Finanzplanung GmbH. Denn der
AIL stehen natürlich keine Provisionsansprüche zu.
Die letzte Provisionsabrechnung der Christian Hick Finanzplanung GmbH für unseren
Lignum Bestand haben wir im Januar 2015 erhalten. Seit Januar 2016 stehen Zahlungen an
uns offen. Wir wissen von anderen Beratern, dass dort auch Abschlussprovisionen aus
zuletzt vermittelten Verträgen nicht mehr geflossen sind. Auf welchen Zeitraum sich dies
offenen Zahlungen genau beziehen, kann ich nicht sagen. Wenn eine Insolvenz absehbar ist
und kurz vor der Anmeldung steht, dürfen aber auch keine Zahlungen mehr durch die
Geschäftsführung (hier: durch Lignum) vorgenommen werden. Die Details zu den
Provisionen kenne ich aber nicht und das ist auch nicht unser Thema. Wir haben unsere
eigenen Ansprüche –geschätzt ca. 5.000 Euro- bilanziell bereits abgeschrieben und werden
uns auch nicht mehr weiter darum kümmern. Denn dieser Eigenschaden ist im Verhältnis
zum nun abzuwendenden Schaden für die Anleger unrelevant.


11. Wurden von Ihnen noch nach Juli 2015 bzw. Januar 2016 Lignum-Beteiligungen
bzw. Kaufverträge vermittelt oder empfohlen, als bereits eine gesetzliche
Prospektpflicht bestand?

AIL:
Ja

12. Dient die „Anleger Interessenvertretung Lignum“ u. a. dazu, Haftungsansprüche
gegen den Vertrieb abzuwenden?

AIL:
Haftungsansprüche gegen den Vertrieb abzuwenden ist der AIL gar nicht möglich, es ist
auch nicht ihre Aufgabe. Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme wäre ohnehin
immer eine individuelle Pflichtverletzung des Finanzberaters. Hiergegen können Sie im
Kollektiv nicht wirken.
Wie bereits beschrieben liegt der Hauptaugenmerk auf der Erstellung eines tragfähigen
Fortführungskonzeptes.
Im Rahmen dessen wollen die involvierten Finanzberater ihren Kunden helfen, weil sie
Verantwortung für ihre damalige Empfehlung übernehmen möchten und ihren Kunden
beistehen wollen, anstatt nur zuzuschauen was passiert.
Schließlich leiden die Finanzberater unter dieser Sache auch. Sie können sich sicherlich
vorstellen, dass ein Finanzberater seinen Kunden viel lieber Empfehlungen gibt, die auch
zum Erfolg führen und nicht zu Problemen. Die Arbeit für einen Finanzberater ist sonst sehr
frustrierend.
Bei der AIL geht es nun darum, dass die Finanzberater Verantwortung übernehmen und sich
für ihre Kunden einsetzen wollen.
Zublin
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Di 24. Mai 2016, 10:13

Durch die obigen Beiträge wird mir insgesamt etwas leichter ums Herz. Ich wurde in dieser Weise vom meinem Anlagevermittler, auf meine Fragen hin, nicht aufgeklärt, vor allem nicht zu einem so frühem Zeitpunkt .
Meine erste Frage bezieht sich auf Teil 2:

Am 14.04. war den Vermittlern der vorläufige Insolvenzverwalter schon bekannt? Nach meiner Kenntnis wurde er erst am 27.04. berufen - oder war es der 26.04.?
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon mullerm » Di 24. Mai 2016, 10:19

[quote]Hallo an alle!

... Wer dieses Interview geführt hat, bzw. wer KMI ist, lässt sich aus dem Mail-Anhang nicht erkennen. (das Interview ist lang, muss ich auf mehrere posts aufteilen):
... [/quote]

KMI ist wohl die Abkürzung von "kapital-markt Intern". Wenn man auf deren Homepage geht findet man zwei Berichte zum Thema Lignum. Darin ist auch von einem KMI-Fragekatalog die Rede. Das Interview mit der AIV ist anscheinend die Beantwortung dieses Fragekatalogs.
mullerm
 
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon Zublin » Mi 25. Mai 2016, 07:35

[quote="sjansen"]
Meine erste Frage bezieht sich auf Teil 2:

Am 14.04. war den Vermittlern der vorläufige Insolvenzverwalter schon bekannt? Nach meiner Kenntnis wurde er erst am 27.04. berufen - oder war es der 26.04.?[/quote]

Hallo sjansen,

die Mail, die am 14.04. ankam, hat noch nicht den Namend es Insolvenzverwalters benannt. Dieser Name taucht erst in der späteren Mail, bzw. in dem Interview vom 19.05. auf.
Ich schließe mich dir an: Mir geht es auch so, dass ich jetzt etwas beruhigter bin. Vielleicht gibt es doch ein wenig Hoffnung. Mein Berater hat erzählt, dass er selber und viele Kollegen auch z.T. recht viel Geld bei Lignum investiert haben, sie handeln also auch in eigenem Anleger-Interesse. Weshalb Lignum Insolvenz angemeldet hat (im Gegensatz zu MillerForest und ForestFinance, die das gleiche Thema mit der BaFin hatten) ist ihnen allerdings auch noch nicht wirklich klar. Das finde ich noch eine sehr spannende Frage.
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Re: Als Anleger gegenseitig Kontakt aufnehmen

Beitragvon sjansen » Mi 25. Mai 2016, 13:42

ok, dann haben Sie den Passus " (der übrigens eher ein "Sanierer" und kein "Abwickler" sein soll) " selbst später in Ihr Zitat eingefügt - gehört nicht zu den Infos Ihres Beraters vom 14.04.!
Tatsächlich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter erst um den 26.04. bis 28.04. benannt vom Amtsgericht. Oder wussten die Anlagevermittler das schon vor der öffentlichen Bekanntgabe?
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